Förderalternativen

Ihr Projekt ist nicht über das CERV-Programm förderfähig? Nicht verzagen: Im Folgenden finden Sie eine Liste mit möglichen nationalen oder europäischen Fördermittelgebern (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

  • EU-Programme

    Erasmus+ JUGEND

    Der ERASMUS+-Programmteil Jugend gibt jungen Menschen zwischen 13 und 30 Jahren die Möglichkeit, aktive europäische Bürgerschaft zu erproben und konkrete Erfahrungen durch eigenes Engagement auf europäischer sowie auf nationaler und lokaler Ebene zu sammeln. Gefördert werden mittels 2 Leitaktionen transnationale Jugendbegegnungen, Jugendpartizipationsprojekte zur Stärkung, Förderung und Unterstützung der Beteiligung junger Menschen an der Zivilgesellschaft und am demokratischen Leben in Europa, die professionelle Weiterentwicklung von Fachkräften der Jugendarbeit sowie die Vernetzung von Akteuren in der Jugendarbeit (Kooperationspartnerschaften). Auch Projekte mit Ländern außerhalb der EU können gefördert werden. Die deutsche Ansprechpartnerin für das EU-Programm Erasmus+ Jugend ist die Nationale Agentur JUGEND für Europa mit Sitz in Bonn.

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    Das Europäische Solidaritätskorps

    Das Europäische Solidaritätskorps ist ein Programm der Europäischen Union, das jungen Menschen die Möglichkeit gibt, an Freiwilligenprojekten oder Beschäftigungsprojekten in ihrem eigenen Land oder im Ausland teilzunehmen. Nach einer einfachen Registrierung können die Teilnehmer/-innen für verschiedenste Projekte ausgewählt werden oder sie können selbst eigene Solidaritätsprojekte auf die Beine stellen. Die Solidaritätsprojekte können zwischen zwei und zwölf Monaten dauern und müssen von einer Gruppe von mindestens fünf Mitgliedern initiert werden. Zudem können sich junge Menschen mit geringeren Chanden in Freiwilligenteams aus zenh bis 40 Teilnehmenden zusammenschließen und zwischen 2 Wochen und 2 Monaten gemeinsam an einem gemeinnützigen Projekt arbeiten.

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    Erasmus+ Erwachsenenbildung

    Das EU-Programm Erasmus+ Erwachsenenbildung fördert u.a. Lernmobilitätsaktivitäten sowie Partnerschaften im Bereich der Erwachsenenbildung. Zu ersteren gehören organisierte Lehr- oder Lernaufenthalte im europäischen Ausland von erwachsenen Lernenden oder von Personal im Bereich der Erwachsenenbildung. Die Lernaktivität kann in Form eines Praktikums, einer Lehre, einer Jugendbegegnung, einer Freiwilligentätigkeit, einer Lehrtätigkeit oder einer Aktivität zur beruflichen Fortbildung erfolgen und auch vorbereitende Maßnahmen, wie etwa Unterricht in der Sprache des  Aufnahmelandes, sowie Entsende-, Aufnahme- und Nachbereitungsaktivitäten beinhalten. Die Aktivitäten werden von Einrichtungen der Erwachsenenbildung organisiert, die sich entweder akkreditieren oder über sogenannte Kurzzeitprojekte das Programm niederschwellig kennenlernen können.

    Über Partnerschaften können öffentliche oder private Einrichtungen, die im weitesten Sinne in der Erwachsenenbildung tätig sind, transnationale Projekte umsetzen. Kooperationspartnerschaften bestehen aus mindestens drei Einrichtungen aus drei Programmländern und dienen dem Austausch oder der Unterstützung von Innovationen. Kleinere Partnerschaften umfassen mindestens zwei Einrichtungen aus zwei Programmländern und erleichtern kleinen, neuen und weniger erfahrenen Organisationen sowie benachteiligten Zielgruppen den Zugang zum Programm Erasmus.

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  • Bundesprogramme

    Aktion Mensch!

    Die Aktion Mensch unterstützt soziale Projekte aus allen Lebensbereichen, die sich für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten einsetzen. Damit möchte sie Inklusion in unserer Gesellschaft voranbringen, also das selbstverständliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung. Gefördert werden Projekte wie z.B. ein inklusives Sommerfest, eine Krabbelgruppe mit Kindern mit und ohne Behinderung oder ein barrierefreier Umbau von Sportplätzen. Mit verschiedenen Online-Angeboten bietet außerdem »Aktion Mensch« Möglichkeiten zur Information, Hilfestellungen und Austausch an.

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    AusbildungWeltweit

    Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ermöglicht seit 2017 internationale Lernaufenthalte während der Berufsausbildung. AusbildungWeltweit fördert sowohl Aufenthalte von Auszubildenden, als auch von Ausbilderinnen und Ausbildern.

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    Stipendium der START-Stiftung für Jugendliche mit Migrationserfahrung

    Das Stipendium der START-Stiftung fördert herausragende Jugendliche mit Migrationserfahrung, die künftig als couragierte Gestalterinnen und Gestalter einen aktiven Beitrag zur Stärkung unserer offenen Gesellschaft und lebendigen Demokratie leisten. Pro Schuljahr können bei Bedarf bis zu 1.000 € für Bücher, Schulmaterialien, Workshops, Internetgebühren und weitere Bildungsausgaben gefördert werden (Bildungsgeld). Eine Bewerbung für das START-Stipendienprogramm ist immer im Frühjahr, in der Regel zwischen Anfang Februar und Mitte März eines jeweiligen Jahres, online möglich. Im Jahr 2023 lag der Bewerbungszeitraum zwischen 1. Februar und 16. März.

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    Deutsche Stiftung für Ehrenamt und Engagement

    Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat im Juli 2020 ihre Arbeit in Neustrelitz aufgenommen. Die öffentlich-rechtliche Stiftung ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesfamilienministeriums, des Bundesinnenministeriums und des Bundeslandwirtschaftsministeriums und eine bundesweit tätige Anlaufstelle zur Förderung ehrenamtlichen Engagements.

    Die Stiftung bietet derzeit folgende Förderprogramme an:

    • Mikroförderprogramm Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.: Hier werden ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und ländlichen Regionen dabei unterstützt, Nachwuchs für Engagement zu gewinnen.
    • FuturE: Mit dem Programm werden junge Erwachsene auf ihrem Weg in ehrenamtliche Leitungspositionen in ihrer fachlichen und persönlichen Entwicklung unterstützt. Denn divers aufgestellte Organisationen können schnell und nachhaltig auf Veränderungen reagieren und zukunftsorientiert handeln.

    Bei u.a. den nachfolgenden Programmen ist die Bewerbungsfrist abgelaufen:

    • Programm Engagiertes Land: Unterstützt werden damit bis zu 20 Engagement-Netzwerke in ländlichen und strukturschwachen Räumen.
    • Programm ZukunftsMUT: Gefördert werden sollen vor allem ehrenamtlich getragene Projekte, die sich für die Unterstützung von jungen Menschen und Familien einsetzen und helfen, die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern.
    • Programm 100xDigital: Deutschlandweit werden 100 gemeinnützige Organisationen aus unterschiedlichen Engagement-Feldern beim digitalen Wandel unterstützt.
    • Programm Bildungsturbo: Dieses Programm ermöglicht den geförderten Organisationen, ihre Fortbildungsprogramme im Bereich Engagement und Ehrenamt qualitativ maßgeblich weiterzuentwickeln sowie durch die Kooperation untereinander und mit der DSEE neue, bislang nicht berücksichtigte Zielgruppen zu erschließen und das Angebot so zu verstetigen.
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    MITWIRKEN: Hertie-Förderprogramm für gelebte Demokratie

    MITWIRKEN ist ein Förderprogramm der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung. Es richtet sich an Menschen, die Partizipation gestalten, Dialog anregen, Vielfalt stärken, Teilhabe ermöglichen, Transparenz schaffen oder Demokratie vermitteln wollen. Die Entwicklung von Projekten in diesen Handlungsfeldern wird mit einer Kombination aus Fördergeldern, Crowdfunding und anschließender Projektbegleitung unterstützt. Bewerben können sich unabhängig von der Organisationsform (z.B. eingetragener Verein, Arbeitsgruppe einer Wohlfahrtsorganisation oder Social Start-Up) alle, deren Organisation als gemeinnützig anerkannt ist.

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    Engagement Global

    ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH – Service für Entwicklungsinitiativen informiert und berät Einzelpersonen, Zivilgesellschaft, Kommunen, Schulen, Wirtschaft und Stiftungen zu entwicklungspolitischen Vorhaben und fördert diese finanziell. 

    Förderprogramme (Auswahl) 

    • Aktionsgruppenprogramm
      Förderung für kleine Projekte der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit in Deutschland. Das Aktionsgruppenprogramm unterstützt bis maximal 2.000 Euro pro Antrag gemeinnützige Antragsteller, die Wissen über die Zusammenhänge der Einen Welt weiter vermitteln möchten. Gefördert werden Informationsveranstaltungen, Tagungen, Seminare, Workshops, und vieles andere.
    • Transportkostenzuschuss:
      Finanzierung des Transportes von Sachspenden, die dazu dienen, die Lebensbedingungen besonders benachteiligter Bevölkerungsgruppen in einem Partnerland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern.
    • Entwicklungspolitischer Schulaustausch (ENSA):
      Das ENSA-Programm fördert Partnerschaften zwischen Schulen aus Deutschland und Schulen aus Ländern Afrikas, Asiens, Lateinamerikas und Südosteuropas mittels Anbahnungsreisen und Begegnungsreisen. Außerdem unterstützt es die Vernetzung von Schulen und Nichtregierungsorganisationen (NROs) und bietet Weiterbildungen zur Gestaltung von Schulpartnerschaften.
    • Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung (FEB):
      Finanzielle Unterstützung für Projekte der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit in Deutschland. Gefördert werden Seminare und Tagungen, Unterrichtseinheiten, Projekttage und Bildungskampagnen, Ausstellungen, entwicklungspolitisches Theater oder andere Formen innovativer entwicklungspolitischer Bildungsarbeit. Bei Erstanträgen kann eine Projektlaufzeit über max. 12 Monate mit einer Fördersumme von bis zu 10.000 Euro beantragt werden.

    Fragen zu weiteren Förder- und Austauschprogrammen beantwortet die Fachstelle für entwicklungspolitische Beratung und Vernetzung – Mitmachzentrale (MMZ) von Engagement Global. Sie berät umfassend über Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten rund um entwicklungspolitisches Engagement im Inland und Ausland. 
    Kontakt: info@engagement-global.de   Infotelefon 0800 188 7 188

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  • Landesprogramme

    Mikroprojektefonds der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich

    Mit dem Mikroprojektefonds der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich möchte das Land die vielfältigen Begegnungen und Austausche in der baden-württembergisch-französischen Zusammenarbeit stärken. Der Mikroprojektefonds richtet sich insbesondere an kleinere Initiativen und setzt deshalb bereits bei einem Zuschuss von 500 Euro an. Eine Unterstützung des Mikroprojektefonds können Initiativen aller Lebensbereiche beantragen, die einen Bezug zu den zahlreichen Aktionsfeldern der Partnerschafts-Konzeption aufweisen wie beispielsweise Sprache, Kultur, Tourismus, Berufliche Bildung, Energie/Klima/Umwelt/Forst- und Landwirtschaft, Verkehr und Mobilität, Sicherheit/Integration oder Wissenschaft und Wirtschaft. Gefördert werden nicht nur direkte Begegnungen, sondern auch der digitale Austausch und andere innovative mediale Formate.

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    »Gut beraten!« - Baden-Württemberg

    Mit dem Programm »Gut Beraten!« fördert das Land Baden-Württemberg zivilgesellschaftliche Initiativen und ihre Ansätze, gesellschaftliche Themen vor Ort mit Maßnahmen der Bürgerbeteiligung zu bearbeiten. Themenschwerpunkte der Förderung sind »Ländlicher Raum«, »Quartiersentwicklung«, »Mobilität« und »Energie und Klimaschutz«. Bewerben können sich zivilgesellschaftliche Initiativen mit und ohne eingetragene Rechtsform in Baden-Württemberg (z.B. Bürgergruppen, Arbeitskreise, Bürgerinitiativen, Vereine).

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    »Walter-Hallstein-Programm« im Baden-Württemberg-STIPENDIUM

    Das Walter-Hallstein-Programm im Baden-Württemberg-STIPENDIUM unterstützt den europaweiten Austausch und die innereuropäische Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene. Das Programm richtet sich zum einen an Studierende europabezogener Studiengänge (von Hochschulen in Baden-Württemberg und dem europäischen Ausland) bzw. junge Berufstätige, die in Verwaltungseinrichtungen (z.B. Rathäusern, Landratsämtern oder Ministerien) im europäischen Ausland arbeiten. Gefördert werden Praxisaufenthalte oder Auslandspraktika in einer baden-württembergischen Verwaltung (für Studierende aus dem europäischen Ausland) bzw. in einer Verwaltungseinrichtung im europäischen Ausland (für Studierende von Hochschulen in Baden-Württemberg) zwischen 2 und 11 Monaten mit ca. 1.200,- Euro/Monat. Zum anderen richtet sich das Programm an Verwaltungseinrichtungen aus Baden-Württemberg (Kommunen, Landkreise, Städte und andere öffentliche Verwaltungseinrichtungen), die Netzwerke und Partnerschaften mit ausländischen Verwaltungseinrichtungen im EU-Raum ausbauen und verstärken wollen. Gefördert werden daher entsprechende Kooperationsprojekte, die 1-2 Jahre dauern, mit 5.000,- bis max. 20.000,- Euro/Jahr. Bewerbungsschluss ist immer der 30. April.

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    »Europa bei uns zuhause« - Nordrhein-Westfalen

    Mit dem Wettbewerb »Europa bei uns zuhause« prämiert die Landesregierung NRW Projekte der europäischen Städtepartnerschaftsarbeit sowie der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Partnern aus einem oder mehreren der 46 Mitgliedsstaaten des Europarats, die den europäischen Gedanken bei kulturellen Ereignissen vermitteln – etwa bei Jubiläen, Workshops, Festivals oder sportlichen Begegnungen. Besonders willkommen sind in diesem Jahr Projektideen mit Partnern aus oder mit Bezug zur Ukraine. Für innovative, vernetzende, beispielgebende, nachhaltige und öffentlichkeitswirksame Projekte / Veranstaltungen können sich Kommunen und zivilgesellschaftliche Akteure aus Nordrhein-Westfalen um eine Kostenerstattung von bis zu 5.000 Euro pro Projekt bewerben. Einsendeschluss für Projekte, die im Zeitraum vom 1. November 2022 bis 31. Oktober 2023 durchgeführt werden müssen, ist der 1. September 2022.

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    Auslandsprojekte NRW

    Partnerschaften bauen Brücken zwischen Menschen. Die Staatskanzlei des Landes NRW unterstützt daher in NRW ansässige Nichtregierungsorganisationen bei Projekten, die in Kooperation mit lokalen Partnerorganisationen in Entwicklungsländern durchgeführt werden und der Bevölkerung vor Ort direkt zu Gute kommen mit bis zu 10.000 Euro (Erstantragstellende) bzw. max. 20.000 Euro. Inhaltlich sollen sich die Projekte an den Sustainable Development Goals (SDGs) und an „Entwicklungspolitischen Schwerpunkten des Landes Nordrhein-Westfalen“ orientieren. Zudem gibt es regionale Schwerpunkte: Projekte in Partner- und Hauptkooperationsländern von NRW, wie Ghana und Nordmazedonien, die übrigen Westbalkanländer (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Serbien) sowie alle arabischen Staaten (gemäß der DAC-Liste) werden bevorzugt berücksichtigt. Antragsberechtigt sind alle in Nordrhein-Westfalen ansässigen Vereine, nicht eingetragene Vereine (n.e.V.), Schulen (und deren Fördervereine), Kindergärten und -tagesstätten (und deren Fördervereine), Berufskollegs, Hochschulen und Hochschulgruppen, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, Einrichtungen des öffentlichen Rechts (beispielsweise Museen) oder ähnliche. Zudem müssen diese eine Steuerbegünstigung (gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich) nachweisen können oder als öffentliche Einrichtung (juristische Person des öffentlichen Rechts) handeln. Der Antrag ist über eine Online-Förderprojektsoftware zu stellen. Für die Einreichung eines Antrages, werden zwei Fristen gesetzt: Die erste Frist endet mit dem 31. Dezember des Vorjahres, die Zweite am 31. Mai des jeweiligen Jahres.

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    EpIB – Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit in NRW

    Entwicklungspolitische Bildungsarbeit bedeutet, komplexe globale Zusammenhänge, die außerhalb der eigenen Erfahrungswelt liegen, so anschaulich aufzubereiten, dass sie begreifbar und zu eigenen Erfahrungen werden. Hierzu leisten Nichtregierungsorganisationen einen wesentlichen Beitrag, indem sie zum Beispiel Aktionstage, Eine Welt Wochen, Kampagnen, Ausstellungen und Diskussionsrunden organisieren. Die Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit (EpIB NRW) unterstützt diese Arbeit von in Nordrhein-Westfalen ansässigen Eine-Welt-Gruppen mit finanzieller Förderung von bis zu 5.000 Euro pro Projekt. Auch deutschlandweit agierende Gruppen mit Sitz in NRW können Förderung beantragen, wenn das Projekt in NRW und auf NRW beschränkt durchgeführt wird. Der Förderantrag sollte spätestens sechs Wochen vor Beginn des Projektes eingereicht werden.
     

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    Konkreter Friedensdienst NRW

    Der Konkrete Friedensdient NRW ermöglicht Freiwilligen selbst organisierte Arbeitseinsätze in weltweiten Entwicklungsprojekten. In der Regel dauern die Einsätze zwischen 25 Tagen und zwölf Wochen. Im Mittelpunkt einer solchen Projektmitarbeit steht die gleichberechtigte Kooperation mit Organisationen in Schwellen- und Entwicklungsländern sowie die Stärkung des sozialen Bewusstseins der Teilnehmenden. Das Programm Konkreter Friedensdienst richtet sich an engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, mit Wohnsitz in NRW, die sich als Einzelpersonen oder in Gruppen von bis zu 10 Personen bewerben können. Arbeitslose, junge Berufstätige und Auszubildende können bis zum 27. Lebensjahr zugelassen werden.
     

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    Sachsen fördert die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben

    Die "ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021-2027" des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) rückt den Themenkomplex der gleichberechtigten Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben in den Fokus. Gefördert werden verschiedene Vorhaben, die Frauen dabei unterstützen sollen, ihre Potentiale bei der Beteiligung am Erwerbsleben oder der unternehmerischen Tätigkeit noch besser auszuschöpfen. Eine Antragsstellung ist unter fünf verschiedenen Förderinstrumenten über die Sächsische Aufbaubank möglich. Stichwort “ESF Plus Gleichstellung” im Suchfeld eingegeben, dann werden die verschiedenen Förderinstrumente angezeigt.

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    "Chancengleichheit" - Sachsen

    Mit der Förderrichtlinie "Chancengleichheit" unterstützt das Land Sachsen die Förderung von Gleichstellungsprojekten, die Förderung von Existenzgründerinnen im ländlichen Raum sowie die Förderung von Projekten zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. 
    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Sächsischen Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 

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  • Fördermöglichkeiten für bilaterale Kooperationen

    Deutsch-Französischer Bürgerfonds

    Der Deutsch-Französische Bürgerfonds fördert zivilgesellschaftliche Begegnungen und Engagement für die deutsch-französische Freundschaft. Dazu gehören Projekte, die Austausch zwischen Bürger/innen aus Deutschland und Frankreich anregen, erneuern oder vertiefen, Demokratie in Deutschland und Frankreich stärken und europäische Verständigung und Vielfalt fördern. Der Bürgerfonds wird zunächst durch das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) verwaltet und zu gleichen Teilen von Deutschland und Frankreich finanziert. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) stellt dafür 1,2 Millionen Euro bereit.
    Förderberechtigt sind: gemeinnützige Vereine, (Städte-) Partnerschaftsvereine, Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise), wissenschaftliche Institute, Bildungs- und Ausbildungszentren, Sozialunternehmen gGmbHs, Stiftungen, Bürgerinitiativen und informelle Gruppen. Förderanträge können das ganze Jahr über online gestellt werden (nur für Förderkategorie 4 gibt es feste Fristen).
    Anträge können in vier Förderkategorien gestellt werden, die den finanziellen Umfang der Projekte abbilden:

    • Förderkategorie 1: bis 5.000
    • Förderkategorie 2: 5.001 € – 10.000 €
    • Förderkategorie 3: 10.001 € – 50.000 €
    • Förderkategorie 4: über 50.000 €

    Innerhalb der Förderkategorien müssen elf Förderkriterien berücksichtigt werden. Je höher die Förderkategorie, desto stärker fallen die Förderkriterien ins Gewicht. Dazu gehören u.a. Bürgernähe/Zugänglichkeit, interkulturelles Lernen und Geschlechtergerechtigkeit.
    Unterstützung für alle, die eine deutsch-französische Idee umsetzen möchten, geben 14 regionale Berater/innen , die den Antragstellenden mit Rat und Tat zur Seite stehen. 

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    Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)

    Das ganze Jahr über startet das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) verschiedene Ausschreibungen. Dazu gehören sowohl jährlich stattfindende als auch zeitlich begrenzte Programme. In diesem Rahmen werden deutsch-französische und teilweise auch trilaterale Begegnungen und Projekte gefördert.

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  • Sonstige Förderalternativen

    EU-Förderleitfaden Ruhr - Überblick über 34 Förderprogramme

    Der EU-Förderleitfaden Ruhr bereitet ausgewählte Programme der EU-Förderperiode 2021-2027 digital auf. Aktuell umfasst der Förderleitfaden 30 Einträge. Ziel ist, die Kommunen und Kreise bei der Annäherung an die europäische Förderlandschaft zu unterstützen.

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  • Förderratgeber

    Handbuch: EU-Finanzierungsmöglichkeiten 2021-2027

    Das Handbuch zu den EU-Finanzierungsmöglichkeiten 2021-2027 gibt einen Überblick über die wichtigsten Finanzierungsinstrumente (Förderprogramme) der Europäischen Union. Jedes Instrument wird auf zwei bis drei Seiten porträtiert und vorgestellt. Auf diesen Übersichtsseiten werden allgemeine Informationen wie die Struktur des Finanzierungsinstruments, die thematischen Prioritäten oder die förderfähigen Antragsteller:innen dargestellt. Der zweite Abschnitt informiert u.a. über das Gesamtbudget der Instrumente und gibt budgetspezifische Hinweise für Antragsteller:innen. Anschließend werden instrumentenspezifische Tipps für Antragsteller:innen und Erfahrungen aus dem Förderzeitraum 2014-2020 geteilt. Zusätzlich enthält das Handbuch einen Abschnitt über allgemeine DOs und DON'Ts, um einen reibungslosen Antragsprozess zu gewährleisten.

    Damit bietet das Handbuch Informationen aus erster Hand u.a. über die neue EU-Förderperiode sowie einen ersten Einblick und guten Ausgangspunkt für Organisationen, die sich um europäische Fördermittel bewerben möchten.

    Das Handbuch kann als PDF-Datei heruntergeladen werden. Alternativ kann man auch online nach Förderprogrammen recherchieren. Da das Handbuch regelmäßig aktualisiert wird, bietet es sich an, die folgende Seite von Zeit zu Zeit zu besuchen.

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