Fördergelder können nur in bestimmten Zeiträumen beantragt werden. Deshalb startet die Europäische Kommission regelmäßig Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen ("Calls") innerhalb der vier Aktionsbereiche des CERV-Programms. Diese definieren Ziele, Budget, Antragsfristen und Teilnameberechtigungen. Verfolgen Sie daher regelmäßig die Übersicht aktueller Aufrufe.
In der Regel benötigen Sie für Ihren Projektantrag mindestens eine nationale und/oder europäische Partnerorganisation.
Die Kontaktstelle CERV Deutschland unterstützt Sie bei der Partnersuche. Wir beraten Sie dabei, welche Art von Partnerschaft für Ihr Projekt interessant sein könnte und helfen Ihnen dabei, diese zu finden.
Ihren Antrag stellen Sie direkt über das Funding & Tender Opportunities Portal der Europäischen Kommission und reichen ihn darüber ein. Dazu müssen Sie den für Ihr Projekt relevanten Call aufrufen und dann Ihren Antrag anlegen.
Falls Sie noch keine mehrstellige Identifikationsnummer haben (PIC - "Participant Identification Code"), werden Sie aufgefordert, Ihre Organisation / Einrichtung einmalig in dem Portal zu registrieren und erhalten dann diesen PIC.
Welche Organisationen antragsberechtigt sind, wird in den jeweiligen Aufrufen geregelt. Zumeist richten sich diese an öffentliche Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen mit Rechtspersönlichkeit. Darüber hinaus müssen die Antragsteller:innen ihren Sitz in einem der teilnehmenden Länder (EU-Mitgliedstaaten und assoziierte Länder) haben und ihre Satzung muss sich mit den Zielen des CERV-Programms decken.
Wenn Sie sich für eine Projektförderung durch das CERV-Programm interessieren, können Sie uns jederzeit mit Fragen kontaktieren oder uns eine erste Projektskizze oder auch den bereits ausgefüllten Antrag im PDF-Format zukommen lassen. Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihr Projekt zu den Zielen des gewählten Aufrufs passt oder ob es formale und/oder inhaltliche Mängel gibt.