Während die anderen Aktionsbereiche sich in erster Linie an NGOs und Behörden richten, um deren Engagement stellvertretend für die europäische Bürgerschaft einzusetzen, sieht "Bürgerbeteiligung und Teilhabe" eine unmittelbare Involvierung der Bürgerinnen und Bürger vor.
Dieser Aktionsbereich integriert das ehemalige Förderprogramm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" in das Programm CERV. Es geht um die Schaffung und den Ausbau eines Raumes, der der gegenseitigen Verständigung, dem Austausch und der Förderung eines gemeinsamen Geschichts- und Kulturverständnisses innerhalb der EU dient. Auch dem oftmals bemühten Vorwurf der "Bürgerferne" möchte die EU mit diesem Aktionsbereich entgegenwirken, da die Bürgerinnen und Bürger sich im Rahmen von multinationalen Austauschen direkt einbringen können.
Ein weiterer Aspekt ist die Etablierung und Vertiefung basisdemokratischer Strukturen und ein aktives Mitgestalten der Zukunft der Union durch deren Bürgerinnen und Bürger. Seit 2023 iegt dabei auch ein Schwerpunkt auf der Förderung der Bürgerbeteiligung von Kindern.
Die Förderprioritäten dieses Aktionsbereiches teilen sich auf in folgende Bereiche:
Unterstützung von Projekten, mit denen an prägende Erfahrungen der modernen europäischen Geschichte erinnert und darüber aufgeklärt werden soll. Dazu gehören die Ursachen und Folgen autoritärer und totalitärer Regime, der Widerstand gegen diese Regime, der Holocaust und andere Massenverbrechen, der Übergang zu Demokratie und der (Wieder-)Aufbau demokratischer Institutionen, das Erbe des Kolonialismus, die transnationale Migration und die europäische Integration. Unionsbürger:innen sollen mit den Projekten für ihre gemeinsame Geschichte und Kultur, ihr gemeinsames Kulturerbe und ihre gemeinsamen Werte sensibilisiert werden.
Förderung der Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger und der repräsentativen Verbände am demokratischen und bürgerschaftlichen Leben der Union, indem es ihnen ermöglicht wird, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekanntzumachen und auszutauschen.
Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung der Bürgerbeteiligung von Kindern. Es werden Projekte unterstützt, die auf die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes abzielen und auf die Umsetzung der in der EU-Kinderrechtsstrategie festgelegten Maßnahmen und Empfehlungen auf lokaler, nationaler und EU-Ebene ausgerichtet sind und die Beteiligung und Teilhabe von Kindern am politischen und demokratischen Leben fördern.
Förderung des Austauschs zwischen den Bürgerinnen und Bürgern verschiedener Länder, insbesondere durch kommunale Partnerschaften (Städtepartnerschaften) und kommunale Netzwerke, um das gegenseitige Verständnis und die Toleranz zu fördern und den Bürger:innen die Möglichkeit zu geben, ihren Blickwinkel zu erweitern und ein Gefühl der europäischen Zugehörigkeit und Identität zu entwickeln.
Für den Aktionsbereich Bürgerbeteiligung und Teilhabe
Die EU sieht verbriefte Städtepartnerschaften als wichtige Säule der internationalen Zusammenarbeit von Kommunen an. Dennoch müssen die Projektpartner nicht notwendigerweise eine Partnerschaftsvereinbarung vorweisen können. Die EU fördert formal verschwisterte Kommunen genauso wie Kooperationen, die historische, wirtschaftliche, touristische oder andere Hintergründe haben.
Auf der Seite der Europäischen Kommission zum Förderprogramm “Europa für Bürgerinnen und Bürger” (2014 - 2020) finden Sie alle in diesem Zeitraum über das Programm geförderten Projekte.
Nein, anders als bei anderen EU-Förderprogrammen (bspw. Erasmus+ oder auch dem Vorgängerprogramm Europa für Bürgerinnen und Bürger), gibt es für das CERV-Programm keinen Programmleitfaden. Stattdessen gibt es ein sogenanntes Arbeitsprogramm (work programme). Es gibt die Förderziele und -prioritäten für jeweils zwei Jahre vor und nennt u.a. alle Aufrufe (Calls), die in dieser Förderperiode ausgeschrieben werden. Die Arbeitsprogramme werden durch die Europäische Kommission nach Anhörung des CERV-Programmausschusses festgelegt (sie sind bis spätestens 31. März des betreffenden Jahres zu erstellen). Bislang wurden zwei 2-jährige Arbeitsprogramme beschlossen, jeweils für die Jahre 2021/2022 und 2023/2024.