Mit dem Förderprogramm CERV verfolgt die Europäische Union unterschiedliche Ziele und teilweise jährlich wechselnde Prioritäten. Gemeinsam sind allen Aktionsbereichen jedoch die beiden folgenden Primärziele:
Die im EU-Vertrag in Artikel 2 verbrieften Rechte und Werte, die für die EU konstituierend sind, sollen gestärkt werden. Dies umfasst die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören.
Diese Werte sind allen Mitgliedsstaaten der EU gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnen.
Weiter heißt es in Artikel 3 EUV, dass es Ziel der Union ist, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern, sowie den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt zu wahren und für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas zu sorgen.
Ziel ist letztlich die Herausbildung und Bewahrung einer auf Rechte gestützten, gleichen, offenen, pluralistischen, inklusiven und demokratischen Gesellschaft. Hierzu zählt eine dynamische und mündige Zivilgesellschaft, die Anregung der Bürgerinnen und Bürger zur demokratischen, bürgerschaftlichen und sozialen Teilhabe und die Pflege der reichen Vielfalt der europäischen Gesellschaft auf der Grundlage unserer gemeinsamen Werte, unserer Geschichte und unserer Erfahrungen.
Das CERV-Programm verfolgt vier spezifische Ziele, die sich “Aktionsbereiche” nennen. Wenn Sie Ihr Projekt durch das CERV-Programm fördern lassen möchten, sollte Ihr Projektthema eines dieser Ziele in den Aktionsbereichen fördern.
Der Aktionsbereich “Werte der Union” wurde während der Beratungen der EU-Institutionen zum neuen Haushaltsplan 2021-2027 ins Leben gerufen. Er fördert Projekte, die sich dem Schutz und der Förderung von Unionswerten verschrieben haben.
Für Projekte, die sich mit den Themen Gleichstellung, der Förderung von Nicht-Diskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter oder dem Datenschutz beschäftigen, ist dieser Aktionsbereich interessant.
Der Aktionsbereich “Bürgerbeteiligung und Teilhabe” fördert Projekte mit den Themen Bürgerbeteiligung und Europäisches Geschichtsbewusstsein. Darüber hinaus werden hier kommunale Partnerschaften und kommunale Netzwerke sowie Erinnerungs- und zivilgesellschaftliche Projekte gefördert.
Der Aktionsbereich “Daphne” fördert Projekte zum Thema Gewaltprävention. Insbesondere werden Projekt gefördert, die sich den Themen geschlechtsspezifische Gewalt, Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie dem Opferschutz widmen.
Die Verordnung (EU) 2021/692 vom 28.04.2021 regelt den rechtlichen Rahmen von CERV. Die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten sind zur unmittelbaren Umsetzung der Bestimmungen verpflichtet.
Die Calls wiederum beinhalten sämtliche relevanten Informationen wie Förderziele, Förderkriterien, geeignete Maßnahmen, Teilnameberechtigungen oder Antragsfristen. Diese werden im Funding & Tender Opportunities Portal (F&T-Portal) veröffentlicht.
Das Arbeitsprogramm 2023-2024 beschreibt die Förderziele und -prioritäten für diese beiden Jahre sowie sämtliche Calls, die in dieser Förderperiode ausgeschrieben werden.
Verordnung
Die Rechtsgrundlage für das Programm CERV (2021–2027) stellt der Verordnungstext zur Errichtung des Programms CERV 2021-2027 dar, den das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union am 28. April 2021 verabschiedeten. Mit der Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union L 156 am 05. Mai 2021 wurde das EU-Programm rechtskräftig. Gemäß der Verordnung stützt sich das Programm auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) insbesondere auf Artikel 16 Absatz 2, Artikel 19 Absatz 2, Artikel 21 Absatz 2, Artikel 24, Artikel 167 und Artikel 168.
Dabei wird das Programm CERV (2021–2027) laut Verordnungstext vor dem Hintergrund der Artikel 2 (Werte der Union) und 3 (Ziele der Union) des Vertrags über die Europäische Union (EUV) sowie in Einklang mit den Artikeln 8, 10 und 11 (AEUV) umgesetzt.
Allgemeine Ziele:
Schutz und Förderung der in den EU-Verträgen, der Charta und weiteren anwendbaren internationalen Menschenrechtskonventionen verankerten Rechte und Werte. Insbesondere durch:
Ziel ist dabei die Erhaltung und Weiterentwicklung offener, auf Rechten basierender, demokratischer, gleicher und inklusiver Gesellschaften.
Spezifische Ziele:
Innerhalb der allgemeinen Ziele hat jeder der vier Aktionsbereiche (engl. “Strand”) weitere spezifische Ziele, die mit Projekten verfolgt werden sollen:
Sie finden die ausgewählten Projekte, die im CERV-Programm gefördert werden, auf dem Funding & Tender Opportunities Portal (F&T-Portal) unter dem Navigationsspunkt “Projects & Results. Dort wählen Sie den Filter ”Citizens, Equality, Rights and Values Prorgamme (CERV)".
Alternativ finden Sie Evaluationsergebnisse auch jeweils innerhalb eines geschlossenen Aufrufs auf dem F&T-Portal. Über den Menüpunkt “Funded project list” in der Navigation links erscheint eine Liste mit geförderten Projekten, sofern die Fördervereinbarung unterzeichnet ist. Unter dem Menüpunkt “Topic updates" können Sie eine erste Auswahlstatistik einsehen.
Der Name CERV steht für Citizens, Equality, Rights and Values (Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte).