Unterstützung, Weiterentwicklung und Umsetzung umfassender Richtlinien zum Schutz und zur Förderung der Rechte des Kindes
Nationale und lokale Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich internationaler und nichtstaatlicher Organisationen und Hochschulen, deren Arbeit im Bereich der Rechte des Kindes relevant ist, können Anträge einreichen. Um förderfähig zu sein, müssen Zuschussanträge alle folgenden Kriterien erfüllen:
a) Antragsteller und Partner müssen öffentliche Einrichtungen oder private Organisationen sein, die ordnungsgemäß in einem der am Programm teilnehmenden Länder niedergelassen sind, oder eine internationale Organisation. Organisationen, die gewinnorientiert sind, müssen Anträge in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder privaten gemeinnützigen Organisationen stellen.
f) das Projekt kann entweder national oder transnational sein
g) an dem Antrag müssen mindestens zwei Organisationen beteiligt sein (Antragsteller und Partner)
h) Der beantragte EU-Zuschuss darf 75 000 EUR nicht unterschreiten
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird zur Reaktion auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beitragen, indem Wege zur Einbeziehung und Einbettung der Rechte des Kindes in die Reaktion auf diese und andere Notfallsituationen gefördert werden.
Die Aktivitäten umfassen: