Förderung der Gleichstellung und Verhinderung und Bekämpfung von Ungleichheiten und Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Race oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung sowie Achtung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung aus den in Artikel 21 der Charta genannten Gründen.
Unterstützung, Förderung und Umsetzung umfassender politischer Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antiziganismus, Antisemitismus und allen Formen von Diskriminierung und Intoleranz, einschließlich LGBTIQ-Phobie, sowohl online als auch offline.
Unterstützte politische Initiativen: EU-Aktionsplan gegen Rassismus, EU-Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ, EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens, EU-Strategierahmen zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe der Roma und EU-Strategie für die Rechte von Opfern
Antragsberechtigte: Behörden der Mitgliedstaaten auf allen Ebenen, Gleichstellungsstellen und Organisationen der Zivilgesellschaft
Die Projekte können national oder transnational sein. Transnationale Projekte werden besonders gefördert.
Um unter der ersten, zweiten und dritten Priorität förderfähig zu sein, müssen Zuschussanträge außerdem die folgenden Kriterien erfüllen:
Um unter der vierten Priorität förderfähig zu sein, müssen Zuschussanträge außerdem die folgenden Kriterien erfüllen:
Dieser Aufruf wird nur im Jahr 2023 erscheinen.
Ziel ist die Unterstützung eines umfassenden und intersektionellen Ansatzes durch die Finanzierung spezifischer Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Diskriminierung und Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, insbesondere aus Gründen der Race oder der ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, der Religion, der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität, auch wenn sich dies in Form von Antiziganismus, Anti-Schwarzem Rassismus, Antisemitismus, antimuslimischem Hass und LGBTIQ-Phobie äußert.
Zu diesem Zweck werden die folgenden Prioritäten finanziert:
1. Kampf gegen Diskriminierung und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz, einschließlich Antiziganismus, Anti-Schwarzer Rassismus, Antisemitismus und antimuslimischer Hass
Im Rahmen dieser Prioritätsachse werden ganzheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Intoleranz und Diskriminierung, insbesondere aus Gründen der Race oder der ethnischen Herkunft, der Hautfarbe und der Religion, sowie von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, einschließlich ihrer Erscheinungsformen vor Ort und aus einer intersektionellen Perspektive, unterstützt.
Konkret werden untertützt:
Voraussichtliches Budget für diese Priorität: 11.500.000 Euro
2. Förderung von Diversitätsmanagement und Integration am Arbeitsplatz, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor
Diese Priorität zielt darauf ab, die Zahl der Diversity-Chartas in den EU-Mitgliedstaaten, die Zahl der Unterzeichnenden dieser Chartas und die spezifischen Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt und Integration am Arbeitsplatz zu erhöhen, insbesondere im Hinblick auf die sechs Diskriminierungsgründe in Artikel 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder deren Intersektionalität.
Voraussichtliches Budget für diese Priorität: 1.500.000 Euro
3. Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTIQ-Personen und Förderung der Gleichstellung von LGBTIQ durch die Umsetzung der Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ
Diese Priorität unterstützt die wichtigsten politischen Ziele, die in der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025 festgelegt sind. Dazu gehören Initiativen, die intersektionale Diskriminierung und Ungleichheit aufgrund der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und des Ausdrucks von Geschlechtlichkeit am Arbeitsplatz sowie in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen bekämpfen. Der Schwerpunkt liegt auf Menschen der LGBTIQ-Gemeinschaft, die sich in einer besonders gefährdeten Situation befinden, wie z. B. Transgender- und Intersex-Personen, und umfasst auch die Schulung der entsprechenden Fachkräfte. Vorrang haben Maßnahmen, die darauf abzielen, Geschlechter- und Sexualitätsstereotypen in der Bildung und durch Bildung zu bekämpfen, Regenbogenfamilien zu unterstützen und das Bewusstsein für die Herausforderungen zu schärfen, mit denen sie konfrontiert sind, und LGBTIQ-Phobie zu verhindern und zu bekämpfen.
Voraussichtliches Budget für diese Priorität: 3.000.000 Euro
4. Aufforderung an die Behörden, ihre Reaktionen auf (intersektionale) Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus, antimuslimischen Hass und Fremdenfeindlichkeit, LGBTIQ-Phobie und alle anderen Formen von Intoleranz zu verbessern
Diese Priorität richtet sich an Behörden und Einrichtungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene als federführende Antragstellende. Sie soll ihnen zum einen helfen, die Umsetzung der Antirassismusrichtlinie (Racial Equality Directive), des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie der Empfehlung C(2018) 3850 der Kommission zu Standards für Gleichbehandlungsstellen zu verbessern. Zum anderen soll sie sie dabei unterstützen, nationale Aktionspläne zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, LGBTIQ-Feindlichkeit und allen anderen Formen von Intoleranz, einschließlich Strategien gegen Antisemitismus, zu entwickeln und umzusetzen. Insbesondere in den Schlussfolgerungen des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus vom 4. März 2022 haben sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, bis Ende 2022 nationale Aktionspläne gegen Rassismus und Strategien gegen Antisemitismus zu entwickeln.
Voraussichtliches Budget für diese Priorität: 4.000.000 Euro
Zu den erwarteten Resultaten gibt es im Aufruf-Dokument eine ausführliche Auflistung nach den vier Prioritäten.