Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen zum Thema

Nicht-Diskriminierung

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Status

Offen

Beginn

08. Dezember 2022

Frist

20. Juni 2023

Budget

20.000.000 €

ID

CERV-2023-EQUAL

Hinweis

Auszug (Inoffizielle Übersetzung)

Offizieller Titel

Förderung der Gleichstellung und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung

Ziele

Förderung der Gleichstellung und Verhinderung und Bekämpfung von Ungleichheiten und Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Race oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung sowie Achtung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung aus den in Artikel 21 der Charta genannten Gründen.

Unterstützung, Förderung und Umsetzung umfassender politischer Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antiziganismus, Antisemitismus und allen Formen von Diskriminierung und Intoleranz, einschließlich LGBTIQ-Phobie, sowohl online als auch offline. 

Unterstützte politische Initiativen: EU-Aktionsplan gegen Rassismus, EU-Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ, EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens, EU-Strategierahmen zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe der Roma und EU-Strategie für die Rechte von Opfern

Förderkriterien

Antragsberechtigte: Behörden der Mitgliedstaaten auf allen Ebenen, Gleichstellungsstellen und Organisationen der Zivilgesellschaft

Die Projekte können national oder transnational sein. Transnationale Projekte werden besonders gefördert. 

Um unter der ersten, zweiten und dritten Priorität förderfähig zu sein, müssen Zuschussanträge außerdem die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Die koordinierenden Organisationen müssen nicht-gewinnorientiert sein. Organisationen, die gewinnorientiert sind, müssen Anträge in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder privaten gemeinnützigen Organisationen stellen.
  • Antragstellende und Partner müssen öffentliche Einrichtungen oder private Organisationen sein, die ordnungsgemäß in einem der am Programm teilnehmenden Länder niedergelassen sind, oder eine internationale Organisation sein;
  • die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder stattfinden;
  • das Projekt kann entweder national oder transnational sein;
  • an dem Antrag müssen mindestens zwei Organisationen beteiligt sein (Antragsteller und Partner);
  • Der beantragte EU-Zuschuss darf 100 000 EUR nicht unterschreiten.

Um unter der vierten Priorität förderfähig zu sein, müssen Zuschussanträge außerdem die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Antragstellende (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) müssen Behörden eines der am Programm teilnehmenden Länder sein; Partner müssen öffentliche Einrichtungen oder private Organisationen sein, die ordnungsgemäß in einem der am Programm teilnehmenden Länder niedergelassen sind, oder internationale Organisationen sein;
  • die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder stattfinden;
  • das Projekt kann entweder national oder transnational sein;
  • Der Antrag muss mindestens zwei Organisationen (Antragsteller und Partner) umfassen.
  • Der beantragte EU-Zuschuss darf 100 000 EUR nicht unterschreiten

Förderprioritäten

Dieser Aufruf wird nur im Jahr 2023 erscheinen.

Ziel ist die Unterstützung eines umfassenden und intersektionellen Ansatzes durch die Finanzierung spezifischer Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Diskriminierung und Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, insbesondere aus Gründen der Race oder der ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, der Religion, der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität, auch wenn sich dies in Form von Antiziganismus, Anti-Schwarzem Rassismus, Antisemitismus, antimuslimischem Hass und LGBTIQ-Phobie äußert. 

Zu diesem Zweck werden die folgenden Prioritäten finanziert: 

1. Kampf gegen Diskriminierung und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz, einschließlich Antiziganismus, Anti-Schwarzer Rassismus, Antisemitismus und antimuslimischer Hass 

Im Rahmen dieser Prioritätsachse werden ganzheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Intoleranz und Diskriminierung, insbesondere aus Gründen der Race oder der ethnischen Herkunft, der Hautfarbe und der Religion, sowie von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, einschließlich ihrer Erscheinungsformen vor Ort und aus einer intersektionellen Perspektive, unterstützt.

Konkret werden untertützt:

  • Projekte, die einen Beitrag zum EU-Aktionsplan gegen Rassismus leisten, der darauf abzielt, strukturelle Formen des Rassismus zu bekämpfen, mit denen insbesondere Black and People of Colour, Muslim:innen oder Menschen, die als solche wahrgenommen werden, sowie Rom:nja konfrontiert sind.
  • Initiativen, die die Rolle von Organisationen der Zivilgesellschaft und Aktivist:innen, die sich für die Bekämpfung von Rassismus einsetzen, stärken und unterstützen, die die Berichterstattung, das Rechtsbewusstsein, den Schutz, die Verteidigung und die Interessenvertretung von Opfern verbessern, um so zur wirksamen Umsetzung der Antirassismusrichtlinie (Racial Equality Directive) beizutragen.
  • Projekte, die zur Umsetzung des strategischen Rahmens der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma beitragen, insbesondere durch die Bekämpfung von Antiziganismus und Diskriminierung von Rom:nja in den Bereichen (Zugang zu) Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnen.
  • Projekte, die zur Umsetzung der EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens beitragen.
  • Kampf gegen antimuslimischen Rassismus und Diskriminierung

Voraussichtliches Budget für diese Priorität: 11.500.000 Euro
 

2. Förderung von Diversitätsmanagement und Integration am Arbeitsplatz, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor
Diese Priorität zielt darauf ab, die Zahl der Diversity-Chartas in den EU-Mitgliedstaaten, die Zahl der Unterzeichnenden dieser Chartas und die spezifischen Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt und Integration am Arbeitsplatz zu erhöhen, insbesondere im Hinblick auf die sechs Diskriminierungsgründe in Artikel 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder deren Intersektionalität.

Voraussichtliches Budget für diese Priorität: 1.500.000 Euro
 

3. Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTIQ-Personen und Förderung der Gleichstellung von LGBTIQ durch die Umsetzung der Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ

Diese Priorität unterstützt die wichtigsten politischen Ziele, die in der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025 festgelegt sind. Dazu gehören Initiativen, die intersektionale Diskriminierung und Ungleichheit aufgrund der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und des Ausdrucks von Geschlechtlichkeit am Arbeitsplatz sowie in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen bekämpfen. Der Schwerpunkt liegt auf Menschen der LGBTIQ-Gemeinschaft, die sich in einer besonders gefährdeten Situation befinden, wie z. B. Transgender- und Intersex-Personen, und umfasst auch die Schulung der entsprechenden Fachkräfte. Vorrang haben Maßnahmen, die darauf abzielen, Geschlechter- und Sexualitätsstereotypen in der Bildung und durch Bildung zu bekämpfen, Regenbogenfamilien zu unterstützen und das Bewusstsein für die Herausforderungen zu schärfen, mit denen sie konfrontiert sind, und LGBTIQ-Phobie zu verhindern und zu bekämpfen.

Voraussichtliches Budget für diese Priorität: 3.000.000 Euro
 

4. Aufforderung an die Behörden, ihre Reaktionen auf (intersektionale) Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus, antimuslimischen Hass und Fremdenfeindlichkeit, LGBTIQ-Phobie und alle anderen Formen von Intoleranz zu verbessern

Diese Priorität richtet sich an Behörden und Einrichtungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene als federführende Antragstellende. Sie soll ihnen zum einen helfen, die Umsetzung der Antirassismusrichtlinie (Racial Equality Directive), des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie der Empfehlung C(2018) 3850 der Kommission zu Standards für Gleichbehandlungsstellen zu verbessern. Zum anderen soll sie sie dabei unterstützen, nationale Aktionspläne zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, LGBTIQ-Feindlichkeit und allen anderen Formen von Intoleranz, einschließlich Strategien gegen Antisemitismus, zu entwickeln und umzusetzen. Insbesondere in den Schlussfolgerungen des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus vom 4. März 2022 haben sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, bis Ende 2022 nationale Aktionspläne gegen Rassismus und Strategien gegen Antisemitismus zu entwickeln.

Voraussichtliches Budget für diese Priorität: 4.000.000 Euro

Geförderte Aktivitäten

  • Aufbau von Koalitionen und Kapazitäten, Schulung von Fachkräften und Opfern von (intersektionaler) Diskriminierung;
  • gegenseitiges Lernen, Austausch bewährter Praktiken, Zusammenarbeit, einschließlich zur Ermittlung bewährter Verfahren, die sich gegebenenfalls auf andere Teilnehmerländer übertragen lassen;
  • Verbreitungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen, einschließlich sozialer Medien oder Pressekampagnen;
  • Förderung von digitalen Fähigkeiten und kritischem Denken;
  • Datenerfassung und -erhebung, Umfragen, Überwachung und Meldung von Diskriminierungsvorfällen;
  • Geschlechts- und altersspezifische Stärkung und Unterstützung der Opfer;
  • Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien oder Aktionsplänen;
  • Kapazitätsaufbau und Schulungsmaßnahmen für nationale, regionale und lokale Behörden

Erwartete Resultate

Zu den erwarteten Resultaten gibt es im Aufruf-Dokument eine ausführliche Auflistung nach den vier Prioritäten.

Häufig gestellte Fragen

  • Förderart: Was sind Lump Sum Grants Typ 2?

    Die Pauschalsummen für Projekte in den Aktionsbereichen “Gleichstellung, Rechte, Geschlechtergleichstellung” und “DAPHNE - Gewaltprävention” werden auf der Basis geschätzter Projektkosten berechnet und festgelegt. Für die Berechnung der je Projekt unterschiedlichen Pauschalsumme muss die auf dem Funding & Tender-Portal zur Verfügung gestellte Excel-Vorlage verwendet und entsprechend der Anleitung von den Antragstellenden mit den realistisch geschätzten Projektkosten für jede Kostenkategorie und jedes Arbeitspaket ausgefüllt werden. Die Kostenschätzungen müssen eine Annäherung an die tatsächlichen Kosten darstellen und die grundlegenden Förderkriterien der Generaldirektion Justiz erfüllen. Auf dieser Basis legt die Europäische Kommission dann die Pauschalsumme für das Gesamtprojekt fest, die in der Fördervereinbarung festgeschrieben wird.

  • Wie hoch ist die Vorfinanzierung von geförderten Projekten durch die Europäische Kommission?

    Das hängt davon ab, in welchem Aktionsbereich und unter welchem Aufruf Sie Ihr Projekt beantragen:

    • Städtepartnerschaftsprojekte erhalten leider KEINE Vorfinanzierung!
    • Städtenetzwerkprojekte, Geschichtsprojekte und Zivilgesellschaftliche Projekte im Aktionsbereich Bürgerbeteiligung und Teilhabe erhalten innerhalb der ersten 30 Tage nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung in der Regel eine Vorfinanzierung in Höhe von 60% der in der Fördervereinbarung festgeschriebenen maximalen Fördersumme.
    • Projekte in den Aktionsbereichen Unionswerte, Gleichstellung/Rechte und Geschlechtergleichstellung sowie Daphne (Gewaltprävention) erhalten innerhalb der ersten 30 Tage nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung in der Regel eine Vorfinanzierung in Höhe von 80% der in der Fördervereinbarung festgeschriebenen maximalen Fördersumme. Dies gilt auch für Projekte, die eine institutionelle Förderung (operating grants) erhalten.

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Gerne beantworten wir Ihre Fragen und beraten Sie rund um die Antragsstellung beim CERV-Programm – per E-Mail oder Telefon.