Ziel ist die Unterstützung eines umfassenden und intersektionellen Ansatzes und spezifischer Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Intoleranz, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung, insbesondere aus Gründen der Race oder der ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, der Religion, der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität, auch wenn sich dies in Form von Antiziganismus, Antisemitismus, antimuslimischem Hass, Afrophobie und LGBTIQ-Phobie manifestiert, offline und online. In diesem Zusammenhang kann die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Maßnahmen umfassen, die sich mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf diese Gruppen befassen in Bezug auf Intoleranz, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung und Hass.
Behörden der Mitgliedstaaten auf allen Ebenen, einschließlich Gleichstellungsgremien und Organisationen der Zivilgesellschaft, wie z. B. Organisationen auf Gemeindeebene.
Um unter der ersten, zweiten, dritten und vierten Priorität förderfähig zu sein, müssen Zuschussanträge alle folgenden Kriterien erfüllen:
Um unter der fünften Priorität förderfähig zu sein, müssen Zuschussanträge alle folgenden Kriterien erfüllen:
Folgende Prioritäten werden im Rahmen der o.g. Zielsetzung finanziert:
1. Kampf gegen Intoleranz, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung, Hassreden und Hassverbrechen
Der Aufruf will Projekte unterstützen, die darauf abzielen, auf die Verwundbarkeit bestimmter Gruppen und Gemeinschaften zu reagieren, die besonders von Intoleranz, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung betroffen sind, wie Roma, Jüd:innen, Muslim:innen, Migrant:innen, People of Colour und Menschen afrikanischer Abstammung. Konkret werden unterstützt:
2. Förderung des Diversity Managements und der Inklusion am Arbeitsplatz sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor
Diese Priorität umfasst Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt und Integration am Arbeitsplatz, insbesondere insbesondere im Hinblick auf die sechs Diskriminierungsgründe, die in Artikel 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführt sind, oder deren Intersektionalität. Außerdem werden Maßnahmen unterstützt, um Chartas der Vielfalt in allen EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten und um die Zahl ihrer Unterzeichner:innen zu erhöhen.
3. Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTIQ-Personen und Förderung der LGBTIQ-Gleichstellung durch Umsetzung der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie
Dies umfasst Maßnahmen zur Umsetzung der wichtigsten politischen Ziele, die in der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025 festgelegt sind. Dazu gehören insbesondere Initiativen, die zum einen intersektionale Diskriminierung und zum anderen Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz, in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen sowie in Kultur und Sport aufgrund von sexueller Orientierung und Charakteristika, Geschlechtsidentität und des Ausdrucks von Geschlechtlichkeit bekämpfen. Der Schwerpunkt liegt auf LGBTIQ-Personen, die sich in besonders gefährdeten Situationen befinden, wie Trans- und Intersex-Personen, und umfasst auch die Schulung der entsprechenden Fachkräfte. Diese Priorität umfasst auch Maßnahmen, die darauf abzielen, Geschlechter- und Sexualitätsstereotypen in der Bildung und durch Bildung zu bekämpfen, Regenbogenfamilien zu unterstützen und das Bewusstsein für die Herausforderungen zu schärfen, mit denen sie konfrontiert sind, sowie LGBTIQ-feindliche Hassverbrechen, Hassreden, Gewalt und schädliche Praktiken zu verhindern und zu bekämpfen, sowohl offline und online.
4. Hassreden online verhindern, melden und bekämpfen
Diese Priorität unterstützt die Umsetzung des Verhaltenskodexes zur Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet und insbesondere Maßnahmen in den folgenden Bereichen: (i) Meldung von Inhalten mit Hassreden an die IT-Unternehmen, (ii) Multi-Stakeholder-Initiativen (Zusammenarbeit zwischen Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft und IT-Unternehmen) zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen durch Hassreden online, und (iii) Verbesserung der Kenntnisse über Ökosysteme für Hassreden im Internet und Verstärkung der Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Bedrohungen/Herausforderungen, die von gewaltsamen rechtsextremistischen Ideologien und Gruppen ausgehen.
Die Kommission beabsichtigt, mindestens ein Projekt in jedem dieser drei Bereiche zu unterstützen.
5. Beschränkt auf Behörden, um ihre Reaktionen auf (mehrfache und intersektionale) Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu verbessern
Diese Priorität richtet sich an Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene und hilft ihnen, die Umsetzung auf der Grundlage der Antirassismusrichtlinie (Racial Equality Directive), des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und der Empfehlung C (2018) 3850 der Kommission zu Standards für Gleichstellungsgremien zu verbessern.
Unter anderem werden folgende Aktivitäten gefördert:
Aktivitäten, die bestimmte politische Parteien unterstützen, werden nicht finanziert, unabhängig von den Gründen für die Bewerbung oder den Zielen. Darüber hinaus sollten die Aktivitäten die Geschlechterperspektive ausreichend berücksichtigen, sowohl bei der Konzeption als auch in der Durchführung und beim Monitoring, da dies bei der Evaluierung berücksichtigt werden wird.
Zu den erwarteten Resultaten gibt es im offiziellen Projektaufruf (Call-Dokument) eine ausführliche Auflistung nach den fünf Prioritäten (s. Link unten, der zum Call-Dokument führt).