Förderung des Austauschs zwischen Bürger:innen verschiedener Länder, insbesondere durch kommunale Partnerschaften (Städtepartnerschaften), um ihnen praktische Erfahrungen mit dem Reichtum und der Vielfalt des gemeinsamen Erbes der Union zu vermitteln und ihnen bewusst zu machen, dass diese die Grundlage für eine gemeinsame Zukunft bilden.
Mit dieser Aufforderung sollen Projekte unterstützt werden, die ein breites Spektrum von Menschen aus aus Partnerstädten mit unterschiedlichem sozioökonomischem Hintergrund, Geschlecht und aus unterschiedlichen Ländern zusammenbringen. Indem Bürger:innen auf lokaler und EU-Ebene mobilisiert werden, bestimmte Themen, die auf der europäischen politischen Agenda stehen, zu diskutieren, soll dieser Aufruf das gegenseitige Verständnis, Integration und kulturelle Vielfalt fördern und Möglichkeiten für bürgerschaftliches Engagement auf EU-Ebene entwickeln.
Genauer gesagt:
Es wird erwartet, dass die Town-Twinning-Projekte ein neues Bild von Europa vermitteln, die bürgerorientiert, gleichstellungsfördernd, zukunftsorientiert und konstruktiv ist und die vor allem die jüngere Generation anspricht. Die Projekte können auf den Ergebnissen von Bürgerbefragungen beruhen und können zu Debatten über konkrete Möglichkeiten führen, eine eine demokratischere Union zu schaffen, die es den Bürger:innen ermöglicht, sich wieder mit der EU zu beschäftigen und ein stärkeres Verantwortungsgefühl für das europäische Projekt zu entwickeln.
Unterstützte politische Initiativen: Europäischer Aktionsplan für Demokratie, EU-Roma-Strategierahmen für Gleichstellung, Eingliederung und Teilhabe, Strategie zur Stärkung der Anwendung der Charta der Grundrechte in der EU, EU-Bürgerschaftsbericht 2020.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller:innen (Begünstigte:r und assoziierte(r) Partner:innen):
andere Bedingungen für die Förderfähigkeit:
Das CERV-Programm trägt zur Förderung des interkulturellen Dialogs bei, indem es Menschen verschiedener Nationalitäten und verschiedener Sprachen zusammenbringt und ihnen die Möglichkeit gibt, an gemeinsamen Aktivitäten teilzunehmen. In diesem Zusammenhang sollen die kommunalen Partnerschaftsprojekte das Bewusstsein für den Reichtum des kulturellen und sprachlichen Umfelds in Europa schärfen und das gegenseitige Verständnis und die gegenseitige Achtung fördern und so zur Entwicklung einer respektvollen, dynamischen und vielfältigen europäischen Identität und zur Achtung der gemeinsamen Werte, der Demokratie und der Grundrechte beitragen.
Unter Beibehaltung eines Bottom-up-Ansatzes können die Projekte folgende Themen behandeln (die Liste ist nicht erschöpfend):
Projekte, die nicht nur den direkten Teilnehmer:innen, sondern auch den Bürger:innen der teilnehmenden Kommunen zugute kommen, werden besonders gefördert, da sie dazu beitragen können, die praktische Erfahrung mit dem Reichtum und der Vielfalt des gemeinsamen Erbes der Union zu vervielfachen. Darüber hinaus können allgemeine, aber nicht ausschließliche Überlegungen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Leben in den lokalen Gemeinschaften der Antragstellenden, zur Funktionsweise ihrer Gemeinschaften und zu den Formen der Bürgerbeteiligung und Solidarität in den Kommunen der Antragsteller:innen während der COVID-19-Krise angestellt werden sowie zu der Frage, wie diese Formen in Zukunft nachhaltig gestaltet werden können. Die Projekte können auch von der Initiative Neues Europäisches Bauhaus inspiriert sein oder mit ihr in Verbindung stehen.
Die Projekte sollten innovative Maßnahmen und Ansätze vorschlagen, sich auf eine geschlechtersensible Art und Weise auf die Bedürfnisse und Herausforderungen der Zielgruppen in den Partnergemeinden fokussieren.
Zu den Aktivitäten im Rahmen von kommunalen Partnerschaften können u.a. Workshops, Seminare, Konferenzen, Fortbildungsmaßnahmen, Treffen von Expert:innen, Webinare, Sensibilisierungsmaßnahmen, kulturelle Veranstaltungen, Festivals, Ausstellungen, Datenerhebung (nach Geschlecht aufgeschlüsselt) Konsultationen, Entwicklung, Austausch und Verbreitung bewährter Verfahren zwischen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft, Entwicklung von Kommunikationsinstrumenten und Nutzung sozialer Medien gehören.
Die Gleichstellungsperspektive sollte bei der Konzeption und Durchführung der Projektaktivitäten berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie für Frauen und Frauen und Männern gleichermaßen zugänglich sind und sowohl Frauen als auch Männer an den Aktivitäten teilnehmen können.
Es wird erwartet, dass die Konzeption und Durchführung der Projekte die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung im Rahmen der Aktivitäten fördert. So sollten die Antragsteller:innen beispielsweise eine geschlechtsspezifische Analyse der im Rahmen der Projektaktivitäten behandelten Themen durchführen und in ihren Vorschlag aufnehmen. Antragsteller:innen wird empfohlen, bei der Durchführung ihrer geschlechtsspezifischen Analyse die auf der "EIGE-Website" aufgeführten Schlüsselfragen zu konsultieren. Diese Analyse kann dazu beitragen, unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Intervention auf eines der beiden Geschlechter zu vermeiden (Do-no Harm-Ansatz).
Von den Antragsteller:innen wird erwartet, dass sie ihre Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten geschlechtersensibel gestalten und durchführen. Dazu gehört insbesondere die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache. Das Gleiche gilt für die Gestaltung und Durchführung von Monitoring- und Evaluierungsaktivitäten. Vorschläge, die eine geschlechtsspezifische Perspektive in alle Aktivitäten einbeziehen, werden als qualitativ besser eingestuft.
Wenn es sich um ein sehr kleines Projekt handelt, das sich auf eine bestimmte Art von Aktivität beschränkt, wie z. B. kulturelle Veranstaltungen, können die Überlegungen zur Geschlechterperspektive an den Umfang des Projekts angepasst werden.