Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen zum Thema

Kommunale Partnerschaften

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Status

Offen

Beginn

15. März 2023

Frist

20. September 2023

Budget

4.000.000 €

ID

CERV-2023-CITIZENS-TOWN-TT

Hinweis

Auszug (Inoffizielle Übersetzung)

Offizieller Titel

Kommunale Partnerschaften (Town Twinning)

Ziele

Förderung des Austauschs zwischen Bürger:innen verschiedener Länder, insbesondere durch kommunale Partnerschaften (Städtepartnerschaften), um ihnen praktische Erfahrungen mit dem Reichtum und der Vielfalt des gemeinsamen Erbes der Union zu vermitteln und ihnen bewusst zu machen, dass diese die Grundlage für eine gemeinsame Zukunft bilden.

Mit dieser Aufforderung sollen Projekte unterstützt werden, die ein breites Spektrum von Menschen aus Partnerstädten mit unterschiedlichem sozioökonomischem Hintergrund, Geschlecht und aus unterschiedlichen Ländern zusammenbringen. Durch Mobilisierung der Öffentlichkeit auf lokaler und EU-Ebene, spezifische Themen der europäischen politischen Agenda zu erörtern, sollen mit diesem Aufruf das gegenseitige Verständnis, die Integration und die kulturelle Vielfalt gefördert und Möglichkeiten für bürgerschaftliches Engagement auf EU-Ebene entwickelt werden.

Dies bedeutet im einzelnen:

  • den Austausch zwischen Bürger:innen aus verschiedenen Ländern zu fördern;
  • den Bürger:innen praktische Erfahrungen mit dem Reichtum und der Vielfalt des gemeinsamen Erbes der Union zu vermitteln und sie hinsichtlich deren grundlegenden Bedeutung für eine gemeinsame Zukunft zu sensibilisieren.
  • die friedlichen Beziehungen zwischen den Europäer:innen zu gewährleisten und ihre aktive Beteiligung auf lokaler Ebene sicherzustellen;
  • das gegenseitige Verständnis und die Freundschaft zwischen den europäischen Bürger:innen zu stärken;
  • die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und den Austausch bewährter Praktiken zu fördern;
  • eine verantwortungsvolle lokale Verwaltung zu unterstützen und
  • die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im europäischen Integrationsprozess zu stärken

Städtepartnerschaftsprojekte sollten sich mit einer neuen bürgerorientierten, gleichstellungsfördernden, vorwärtsgerichteten und konstruktiven Darstellung Europas befassen, die auf eine stärkere Einbindung insbesondere der jüngeren Generation abzielt. Die Projekte können an die Ergebnisse von Bürgerbefragungen anknüpfen und Debatten über konkrete Mittel und Wege anstoßen, wie eine demokratischere Union geschaffen werden kann, wie die Bürger:innen befähigt werden können, sich wieder für die EU zu engagieren und ein stärkeres Verantwortungsgefühl für das Projekt Europa zu entwickeln.

Unterstützte politische Initiativen: Europäischer Aktionsplan für Demokratie, EU-Roma-Strategierahmen für Gleichstellung, Eingliederung und Teilhabe, Strategie für eine verstärkte Anwendung der Charta der Grundrechte in der EU, Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025, Bericht über die Unionsbürgerschaft 2020.

Förderkriterien

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller:innen (Begünstigte:r und assoziierte(r) Partner:innen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, die sich in
      laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen stehen und das
      Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden
      Länder)

sonstige Fördervoraussetzungen:

  • für den/die Antragsteller:in: eine öffentliche Einrichtung oder eine Organisation ohne Erwerbszweck sein:
    Städte/Gemeinden und/oder andere Ebenen lokaler Behörden bzw. deren Partnerschaftsausschüsse oder andere Organisationen ohne Erwerbszweck, die lokale Behörden vertreten.
  • Das Projekt muss transnational sein und muss Kommunen aus mindestens zwei förderfähigen Ländern einbeziehen, von denen mindestens eines ein EU-Mitgliedstaat ist.
  • Die Aktivitäten müssen in einem förderfähigen Land stattfinden, das an dem Projekt teilnimmt.
  • Veranstaltungen müssen mindestens 50 direkte Teilnehmer:innen umfassen, von denen mindestens 25 "eingeladene/internationale Teilnehmer:innen" sind.
  • Projekte sollten zwischen 6 und 12 Monaten dauern.
  • Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner:innen, Unterauftragnehmer:innen, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.

Förderprioritäten

Das CERV-Programm trägt zur Förderung des interkulturellen Dialogs bei, indem es Menschen verschiedener Nationalitäten und verschiedener Sprachen zusammenbringt und ihnen die Möglichkeit gibt, an gemeinsamen Aktivitäten teilzunehmen. In diesem Zusammenhang sind die kommunalen Partnerschaftsprojekte geeignet, die Menschen für den kulturellen und sprachlichen Reichtum Europas zu sensibilisieren und das gegenseitige Verständnis und den gegenseitigen Respekt durch Entwicklung einer europäischen Identität zu fördern, die wertschätzend, dynamisch und vielfältig ist, sowie zur Achtung der gemeinsamen Werte, der Demokratie und der Grundrechte beizutragen.

Unter Beibehaltung eines Bottom-up-Ansatzes können sich die Projekte mit folgenden Themen befassen (die Liste ist nicht erschöpfend):

  1. Solidarität ist die Grundlage der Europäischen Union: Solidarität zwischen ihren Bürger:innen, Solidarität über die Grenzen zwischen ihren Mitgliedstaaten hinweg und Solidarität durch Unterstützungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb der EU. Solidarität ist ein gemeinsamer Wert, der Zusammenhalt schafft und auf gesellschaftliche Herausforderungen reagiert. Kommunale Partnerschaftsprojekte /Städtepartnerschaften tragen dazu bei, nationale Wahrnehmungen zu überwinden, indem sie das gegenseitige Verständnis fördern und Foren schaffen, in denen gemeinsame Lösungen auf konstruktive Weise diskutiert werden können. Ihr Ziel sollte es sein, das Bewusstsein dafür zu schärfen, wie wichtig es ist, den europäischen Integrationsprozess auf der Grundlage von Solidarität und EU-Werten zu stärken;
  2. Kommunale Partnerschaftsprojekte werden den Bürger:innen die Möglichkeit geben, sich dazu zu äußern, welche Art von Europa sie wünschen. Die im Rahmen der kommunalen Partnerschaftsmaßnahme geförderten Debatten sollten auf den besonderen Errungenschaften der EU und auf den Lehren aus der Geschichte und der europäischen Integration basieren. Sie sollten auch aktuelle Tendenzen berücksichtigen und den Teilnehmenden Gelegenheit geben, Euroskepsis zu hinterfragen und mögliche Maßnahmen vorzuschlagen, die die EU ergreifen kann, um ein Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa zu fördern, die Vorteile der EU zu verstehen und den sozialen und politischen Zusammenhalt der EU zu stärken.

Projekte, die nicht nur den direkten Teilnehmer:innen, sondern auch den Bürger:innen der teilnehmenden Kommunen zugute kommen, werden besonders gefördert, da sie dazu beitragen können, die praktische Erfahrung mit dem Reichtum und der Vielfalt des gemeinsamen Erbes der Union zu vervielfachen. Daneben kann in allgemeiner Weise, jedoch nicht ausschließlich, darauf eingegangen werden, welche Folgen die COVID-19-Pandemie möglicherweise auf das Leben in den lokalen Gemeinschaften hatte, wie die jeweiligen Gemeinschaften funktionieren, welche Formen die Bürgerbeteiligung und die Solidarität während der COVID-19-Krise angenommen haben und wie diese Formen zukunftsfähig werden könnten. Die Projekte können auch von der Initiative Neues Europäisches Bauhaus inspiriert sein oder mit ihr in Verbindung stehen.

Die Projekte sollten innovative Maßnahmen und Konzepte vorschlagen und sich auf eine geschlechtersensible Art und Weise auf die Bedürfnisse und Herausforderungen fokussieren, mit denen die Zielgruppen in den Partnergemeinden konfrontiert sind.

Geförderte Aktivitäten

Zu den möglichen Aktivitäten im Zusammenhang mit Städtepartnerschaften zählen unter anderem:

Workshops, Seminare, Konferenzen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Treffen von Expert:innen, Webinare, Sensibilisierungsmaßnahmen, kulturelle Veranstaltungen, Festivals, Ausstellungen, Datenerhebung (nach Geschlecht aufgeschlüsselt), Entwicklung, Austausch und Verbreitung bewährter Verfahren zwischen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft, Entwicklung von Kommunikationsinstrumenten und Nutzung sozialer Medien

Die Gleichstellungsperspektive sollte bei der Konzeption und Durchführung der Projektaktivitäten berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie für Frauen und Frauen und Männern gleichermaßen zugänglich sind und sowohl Frauen als auch Männer an den Aktivitäten teilnehmen können.
Es wird erwartet, dass die Konzeption und Durchführung der Projekte die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung im Rahmen der Aktivitäten fördert. So sollten die Antragsteller:innen beispielsweise eine geschlechtsspezifische Analyse der im Rahmen der Projektaktivitäten behandelten Themen durchführen und in ihren Vorschlag aufnehmen. Antragsteller:innen wird empfohlen, bei der Durchführung ihrer geschlechtsspezifischen Analyse die auf der "EIGE-Website" aufgeführten Schlüsselfragen zu konsultieren. Diese Analyse kann dazu beitragen, unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Intervention auf eines der beiden Geschlechter zu vermeiden (Do-no Harm-Ansatz).

Von den Antragsteller:innen wird erwartet, dass sie ihre Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten geschlechtersensibel gestalten und umsetzen. Dazu gehört insbesondere die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache. Das Gleiche gilt für die Gestaltung und Durchführung von Monitoring- und Evaluierungsaktivitäten. Vorschläge, die eine geschlechtsspezifische Perspektive in alle Aktivitäten einbeziehen, werden als qualitativ besser eingestuft.

Wenn es sich um ein sehr kleines Projekt handelt, das sich auf eine bestimmte Art von Aktivität beschränkt, wie z. B. kulturelle Veranstaltungen, können die Überlegungen zur Geschlechterperspektive an den Umfang des Projekts angepasst werden.

Erwartete Resultate

  • Verbesserung und Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der Freundschaft zwischen den Bürger:innen auf lokaler Ebene;
  • Unterstützung der Bürger:innen aus lokalen Gemeinschaften, damit sie den Mehrwert, den die EU durch einen basisorientierten Ansatz bietet, erfahren und erkennen können;
  • Ein stärkeres Gefühl der Zugehörigkeit zur EU;
  • Förderung einer langfristigen Bindung zwischen den Gemeinden/Kommunen und zwischen den Bürger:innen.

Häufig gestellte Fragen

  • Wieviele Arbeitspakete (work packages) müssen wir für ein Städtepartnerschaftsprojekt erstellen?

    Seit 2023 gilt für Städtepartnerschaftsprojekte/Kommunale Partnerschaften (TT):
    Alle Projektaktivitäten müssen in einem Arbeitspaket (work package - WP) zusammengefasst werden! D.h., auch wenn Sie z.B. zwei Begegnungsveranstaltungen planen, werden diese in einem Arbeitspaket abgebildet.
    D.h. auch: 1 Arbeitspaket (WP) = 1 oder mehrere Veranstaltungen = 1 oder mehrere Aktivitäten

  • Erhalten zur Förderung ausgewählte Projekte eine Vorfinanzierung durch die Europäischen Kommission?

    Ja - AUSSER Kommunale Partnerschaftsprojekte / Städtepartnerschaftsprojekte (Aufruf TT). Diese erhalten leider KEINE Vorfinanzierung nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung!

  • Wie hoch ist die Vorfinanzierung von geförderten Projekten durch die Europäische Kommission?

    Das hängt davon ab, in welchem Aktionsbereich und unter welchem Aufruf Sie Ihr Projekt beantragen:

    • Städtepartnerschaftsprojekte erhalten leider KEINE Vorfinanzierung!
    • Städtenetzwerkprojekte, Geschichtsprojekte und Zivilgesellschaftliche Projekte im Aktionsbereich Bürgerbeteiligung und Teilhabe erhalten innerhalb der ersten 30 Tage nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung in der Regel eine Vorfinanzierung in Höhe von 60% der in der Fördervereinbarung festgeschriebenen maximalen Fördersumme.
    • Projekte in den Aktionsbereichen Unionswerte, Gleichstellung/Rechte und Geschlechtergleichstellung sowie Daphne (Gewaltprävention) erhalten innerhalb der ersten 30 Tage nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung in der Regel eine Vorfinanzierung in Höhe von 80% der in der Fördervereinbarung festgeschriebenen maximalen Fördersumme. Dies gilt auch für Projekte, die eine institutionelle Förderung (operating grants) erhalten.
  • Erhalten zur Förderung ausgewählte Kommunale Partnerschaftsprojekte eine Vorfinanzierung durch die Europäische Kommission?

    Leider nein!

  • Wann erhalten Kommunale Partnerschaftsprojekte /Städtepartnerschaftsprojekte ihre Fördermittel von der EU-Kommission?

    Um Fördermittel zu erhalten, muss die koordinierende Organisation des Kommunalen Partnerschaftsprojekts /Städtepartnerschaftsprojekts zunächst den Abschlussbericht (bestehend aus dem sogenannten “technischen Bericht” und dem Finanzbericht) im Grant Management System online erstellen und einreichen. Dies ist jedoch erst nach dem offiziellen Projektende - in der Regel zwölf Monate nach dem Projektbeginn - möglich. Erst dann werden die entsprechenden Eingabemasken und -felder im Grant Management System freigeschaltet. Ab dem offiziellen Projektende haben Sie dann 60 Tage Zeit, um Ihren Abschlussbericht zu erstellen und einzureichen. Falls die EU-Kommission (Bewilligungsbehörde) Ihren Bericht akzeptiert und die Zahlung genehmigt, überweist sie den fälligen Betrag innerhalb von 90 Tagen nach Einreichen des Abschlussberichts an die koordinierende Organisation.

  • Wie können Kommunale Partnerschaftsprojekte die Auszahlung der Fördermittel beschleunigen?

    Sie können die Auszahlung der Fördermittel beschleunigen, indem Sie im Grant Management System einen Änderungsantrag erstellen und einreichen mit der Bitte, die Projektlaufzeit Ihres Projekts von in der Regel zwölf Monaten ab Projektbeginn zu verkürzen und das Projektende auf einen früheren Termin - nach Abschluss Ihrer letzten Veranstaltung (event) - festzulegen. Beispiel: Hat Ihr Projekt am 1.9.2021 begonnen, dann wird das Projektende in der Regel auf den 31.8.2022 festgelegt. Wenn Ihre letzte Veranstaltung vom 20.-24.5.2022 stattgefunden hat, dann können Sie mittels Änderungsantrag das Projektende  z.B. auf den 15.6.2022 vorverlegen und bereits dann Ihren Abschlussbericht im Grant Management System erstellen und einreichen, der die Voraussetzung für die Auszahlung der Fördermittel ist.

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