Förderung des Austauschs zwischen Bürger:innen verschiedener Länder, insbesondere durch kommunale Partnerschaften (Städtepartnerschaften), um ihnen praktische Erfahrungen mit dem Reichtum und der Vielfalt des gemeinsamen Erbes der Union zu vermitteln und ihnen bewusst zu machen, dass diese die Grundlage für eine gemeinsame Zukunft bilden.
Mit dieser Aufforderung sollen Projekte unterstützt werden, die ein breites Spektrum von Menschen aus Partnerstädten mit unterschiedlichem sozioökonomischem Hintergrund, Geschlecht und aus unterschiedlichen Ländern zusammenbringen. Durch Mobilisierung der Öffentlichkeit auf lokaler und EU-Ebene, spezifische Themen der europäischen politischen Agenda zu erörtern, sollen mit diesem Aufruf das gegenseitige Verständnis, die Integration und die kulturelle Vielfalt gefördert und Möglichkeiten für bürgerschaftliches Engagement auf EU-Ebene entwickelt werden.
Dies bedeutet im einzelnen:
Städtepartnerschaftsprojekte sollten sich mit einer neuen bürgerorientierten, gleichstellungsfördernden, vorwärtsgerichteten und konstruktiven Darstellung Europas befassen, die auf eine stärkere Einbindung insbesondere der jüngeren Generation abzielt. Die Projekte können an die Ergebnisse von Bürgerbefragungen anknüpfen und Debatten über konkrete Mittel und Wege anstoßen, wie eine demokratischere Union geschaffen werden kann, wie die Bürger:innen befähigt werden können, sich wieder für die EU zu engagieren und ein stärkeres Verantwortungsgefühl für das Projekt Europa zu entwickeln.
Unterstützte politische Initiativen: Europäischer Aktionsplan für Demokratie, EU-Roma-Strategierahmen für Gleichstellung, Eingliederung und Teilhabe, Strategie für eine verstärkte Anwendung der Charta der Grundrechte in der EU, Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025, Bericht über die Unionsbürgerschaft 2020.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller:innen (Begünstigte:r und assoziierte(r) Partner:innen):
sonstige Fördervoraussetzungen:
Das CERV-Programm trägt zur Förderung des interkulturellen Dialogs bei, indem es Menschen verschiedener Nationalitäten und verschiedener Sprachen zusammenbringt und ihnen die Möglichkeit gibt, an gemeinsamen Aktivitäten teilzunehmen. In diesem Zusammenhang sind die kommunalen Partnerschaftsprojekte geeignet, die Menschen für den kulturellen und sprachlichen Reichtum Europas zu sensibilisieren und das gegenseitige Verständnis und den gegenseitigen Respekt durch Entwicklung einer europäischen Identität zu fördern, die wertschätzend, dynamisch und vielfältig ist, sowie zur Achtung der gemeinsamen Werte, der Demokratie und der Grundrechte beizutragen.
Unter Beibehaltung eines Bottom-up-Ansatzes können sich die Projekte mit folgenden Themen befassen (die Liste ist nicht erschöpfend):
Projekte, die nicht nur den direkten Teilnehmer:innen, sondern auch den Bürger:innen der teilnehmenden Kommunen zugute kommen, werden besonders gefördert, da sie dazu beitragen können, die praktische Erfahrung mit dem Reichtum und der Vielfalt des gemeinsamen Erbes der Union zu vervielfachen. Daneben kann in allgemeiner Weise, jedoch nicht ausschließlich, darauf eingegangen werden, welche Folgen die COVID-19-Pandemie möglicherweise auf das Leben in den lokalen Gemeinschaften hatte, wie die jeweiligen Gemeinschaften funktionieren, welche Formen die Bürgerbeteiligung und die Solidarität während der COVID-19-Krise angenommen haben und wie diese Formen zukunftsfähig werden könnten. Die Projekte können auch von der Initiative Neues Europäisches Bauhaus inspiriert sein oder mit ihr in Verbindung stehen.
Die Projekte sollten innovative Maßnahmen und Konzepte vorschlagen und sich auf eine geschlechtersensible Art und Weise auf die Bedürfnisse und Herausforderungen fokussieren, mit denen die Zielgruppen in den Partnergemeinden konfrontiert sind.
Zu den möglichen Aktivitäten im Zusammenhang mit Städtepartnerschaften zählen unter anderem:
Workshops, Seminare, Konferenzen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Treffen von Expert:innen, Webinare, Sensibilisierungsmaßnahmen, kulturelle Veranstaltungen, Festivals, Ausstellungen, Datenerhebung (nach Geschlecht aufgeschlüsselt), Entwicklung, Austausch und Verbreitung bewährter Verfahren zwischen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft, Entwicklung von Kommunikationsinstrumenten und Nutzung sozialer Medien
Die Gleichstellungsperspektive sollte bei der Konzeption und Durchführung der Projektaktivitäten berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie für Frauen und Frauen und Männern gleichermaßen zugänglich sind und sowohl Frauen als auch Männer an den Aktivitäten teilnehmen können.
Es wird erwartet, dass die Konzeption und Durchführung der Projekte die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung im Rahmen der Aktivitäten fördert. So sollten die Antragsteller:innen beispielsweise eine geschlechtsspezifische Analyse der im Rahmen der Projektaktivitäten behandelten Themen durchführen und in ihren Vorschlag aufnehmen. Antragsteller:innen wird empfohlen, bei der Durchführung ihrer geschlechtsspezifischen Analyse die auf der "EIGE-Website" aufgeführten Schlüsselfragen zu konsultieren. Diese Analyse kann dazu beitragen, unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Intervention auf eines der beiden Geschlechter zu vermeiden (Do-no Harm-Ansatz).
Von den Antragsteller:innen wird erwartet, dass sie ihre Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten geschlechtersensibel gestalten und umsetzen. Dazu gehört insbesondere die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache. Das Gleiche gilt für die Gestaltung und Durchführung von Monitoring- und Evaluierungsaktivitäten. Vorschläge, die eine geschlechtsspezifische Perspektive in alle Aktivitäten einbeziehen, werden als qualitativ besser eingestuft.
Wenn es sich um ein sehr kleines Projekt handelt, das sich auf eine bestimmte Art von Aktivität beschränkt, wie z. B. kulturelle Veranstaltungen, können die Überlegungen zur Geschlechterperspektive an den Umfang des Projekts angepasst werden.