Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen zum Thema

Kommunale Netzwerke

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Status

Geschlossen

Beginn

19. Januar 2023

Frist

20. April 2023

Budget

6.000.000 €

ID

CERV-2023-CITIZENS-TOWN-NT

Hinweis

Auszug (Inoffizielle Übersetzung)

Offizieller Titel

Kommunale Netzwerke (Networks of Towns)

Ziele

  • Förderung des Austauschs zwischen den Bürger:innen verschiedener Länder;
  • Den Bürger:innen die Möglichkeit geben, die kulturelle Vielfalt der Europäischen Union zu entdecken und ihnen bewusst zu machen, dass die europäischen Werte und das kulturelle Erbe die Grundlage für eine gemeinsame Zukunft bilden
  • Gewährleistung friedlicher Beziehungen zwischen den Europäer:innen und ihrer aktiven Beteiligung auf lokaler Ebene zu gewährleisten;
  • das gegenseitige Verständnis und die Freundschaft zwischen den europäischen Bürger:innen zu stärken;
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und des Austauschs bewährter Praktiken;
  • Unterstützung einer guten lokalen Verwaltung und Stärkung der Rolle der lokalen und regionalen Behörden im europäischen Integrationsprozess.

Es wird erwartet, dass die Projekte der kommunalen Netzwerke über eine neue Erzählung für Europa nachdenken, die bürgernah, gleichstellungsfördernd, zukunftsorientiert und konstruktiv ist und die vor allem die jüngere Generation stärker anspricht. Die Projekte können auf den Ergebnissen von Bürgerbefragungen beruhen und können zu Debatten über konkrete Wege führen, wie eine demokratischere Union geschaffen werden kann, die es den Bürger:innen ermöglicht, sich wieder mit der EU zu beschäftigen und ein stärkeres Zugehörigkeitsgefühl zum und eine stärkere Identifikation mit dem europäischen Projekt zu entwickeln.
Kommunale Netzwerke sollten den Städten und Gemeinden die Möglichkeit bieten, ihre Zusammenarbeit zu vertiefen und zu intensivieren, nachhaltige Netzwerke zu entwickeln und ihre langfristige Vision für die Zukunft der europäischen Integration zu skizzieren.

Unterstützte politische Initiativen: Europäischer Aktionsplan für Demokratie, strategischer EU-Roma-Rahmen für Gleichstellung, Eingliederung und Teilhabe, EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus, Strategie zur Gleichstellung von LGBTIQ, Bericht über die Unionsbürgerschaft 2020.
 

Förderkriterien

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen): 

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    - EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    - Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, die sich in laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen befinden und wenn das Assoziationsabkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt.

andere Bedingungen für die Förderfähigkeit:

  • für federführende Antragstellende “Koordinatoren” und Mitantragsteller: sie müssen gemeinnützige Städte/Gemeinden und/oder andere Ebenen lokaler Behörden oder ihre Partnerschaftsausschüsse oder andere gemeinnützige Organisationen sein, die lokale Behörden repräsentieren.
  • Die Aktivitäten müssen in mindestens zwei verschiedenen förderfähigen Programmländern stattfinden.
  • An dem Antrag müssen mindestens vier Antragsteller (Konsortium) beteiligt sein (Hauptantragsteller "Koordinator" und mindestens drei Mitantragsteller, die keine verbundenen Einrichtungen oder assoziierter Partner sind) aus mindestens vier verschiedenen förderfähigen Ländern, von denen mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten sind.

Andere Einrichtungen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die  Sachleistungen erbringen, usw. (siehe Abschnitt 13).

Projekte sollten normalerweise zwischen 12 und 24 Monaten dauern. 

Förderprioritäten

 Unter Beibehaltung eines Bottom-up-Ansatzes könnte ein besonderer Schwerpunkt auf folgende Punkte gelegt werden:

  • Förderung des Bewusstseins und der Kenntnis der Unionsbürgerrechte und der damit verbundenen gemeinsamen europäischen Werte und gemeinsamen demokratischen Standards, Gewährleistung der Bereitstellung von Informationen für mobile EU-Bürger:innen (d. h. Bürger:innen, die ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU nutzen, um sich von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen zu begeben), einschließlich derjenigen, die sich in einer prekären Situation befinden, sowie für EU-Bürger:innen aus Einwandererfamilien und ihre Familienangehörigen, und Förderung der Einbeziehung und demokratischenm gleichberechtigten Beteiligung von mobilen EU-Bürger:innen und unterrepräsentierten Gruppen;
  • Förderung des Bewusstseins und des Wissens über den 30. Jahrestag des Inkrafttretens des Vertrags von Maastricht (1. November 2023), mit dem das Konzept der Unionsbürgerschaft eingeführt wurde, und über die Verabschiedung der Wahlgesetze, die diese Unionsbürgerschaft berücksichtigen;
  • Förderung des Bewusstseins, Aufbau von Wissen und Austausch bewährter Praktiken über die Vorteile der Vielfalt, der Gleichstellung der Geschlechter sowie über wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus auf lokaler Ebene;
  • Bürger:innen zusammenbringen, um über lokale Maßnahmen im Bereich Klima und Umwelt zu diskutieren - einschließlich energiebezogener Fragen, Solidarität und dem Austausch bewährter Praktiken - und so dazu beizutragen, das Engagement der Bürger:innen in der Gesellschaft und letztlich ihre aktive Beteiligung am demokratischen Leben der Union zu stärken.

Neben diesen spezifischen Schwerpunkten können die Projekte der kommunalen Netzwerke auch ganz allgemein, aber nicht ausschließlich, über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Leben in ihren lokalen Gemeinschaften nachdenken, über die Art und Weise, wie ihre Gemeinschaften funktionieren, und über die Formen, die Bürgerbeteiligung und Solidarität während der COVID-19-Krise angenommen haben, und darüber, wie diese Formen in Zukunft nachhaltig werden könnten. Die Projekte können sich auch von der Initiative Neues Europäisches Bauhaus inspirieren lassen oder mit ihr in Verbindung stehen.

Geförderte Aktivitäten

Die Aktivitäten können unter anderem Folgendes umfassen:

Workshops, Seminare, Konferenzen, Schulungsmaßnahmen, Treffen von Expert:innen, Webinare, Sensibilisierungsmaßnahmen, Veranstaltungen mit großer Öffentlichkeitswirkung, (nach Geschlecht aufgeschlüsselte) Datenerhebung und Konsultationen, Entwicklung, Austausch und Verbreitung bewährter Verfahren zwischen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft, Entwicklung von Kommunikationsinstrumenten und Nutzung sozialer Medien.

Die Gleichstellungsperspektive sollte bei der Gestaltung der Aktivitäten berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie für Frauen und Männer gleichermaßen zugänglich sind und sowohl Frauen als auch Männer an den Aktivitäten teilnehmen können.

Bzgl. der Konzeption und Durchführung der Projekte wird erwartet, dass sie die Gleichstellung der Geschlechter und Nicht-Diskriminierung fördern. So könnten die Antragstellenden beispielsweise eine geschlechtsspezifische Analyse durchführen und in ihren Vorschlag einbeziehen, welche die Auswirkungen darstellt, die das Projekt und seine Aktivitäten auf Frauen und Männer sowie auf Mädchen und Jungen in ihrer ganzen Vielfalt haben könnte. Zu diesem Zweck wird den Antragstellenden empfohlen, die auf der EIGE-Website aufgeführten Schlüsselfragen zu konsultieren, wenn sie ihre geschlechtsspezifische Analyse durchführen. Diese Analyse kann dazu beitragen, unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Maßnahme auf beide Geschlechter zu vermeiden. (Do-no-harm-Ansatz).

Von den Antragstellenden wird erwartet, dass sie ihre Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten geschlechtersensibel gestalten und durchführen. Dies beinhaltet insbesondere die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache. Das Gleiche gilt für die Gestaltung und Durchführung von
Monitoring- und Evaluierungsaktivitäten. Vorschläge, die eine Gender-Perspektive in alle Aktivitäten integrieren, werden als qualitativ hochwertiger angesehen.

Erwartete Resultate

  • Gelegenheit für Kommunen, größere Projekte zu entwickeln, um die Wirkung und Nachhaltigkeit ihrer Projekte zu erhöhen;
  • Möglichkeit für die Begünstigten, mehr thematische und politikbezogene Projekte zu entwickeln;
  • Verstärkung des gesellschaftlichen Engagements der Bürger:innen und letztlich ihre aktive Einnbeziehung in das demokratische Leben der Union;
  • Stärkeres Bewusstsein für und Wissen über den 30. Jahrestag des Inkrafttretens des Vertrags von Maastricht und die Verabschiedung der Wahlgesetzen, die die Unionsbürgerschaft berücksichtigen, auch durch öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen;
  • Dauerhafte Verbindungen mit Partnerorganisationen;
  • Stärkeres Bewusstsein für die Vorteile der Vielfalt, Gleichstellung der Geschlechter und die Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus;
  • Verbesserung und Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der Akzeptanz europäischer Minderheiten, wie z. B. der Rom:nja;
  • Bessere Information über die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte und deren bessere Umsetzung in den Mitgliedstaaten;
  • Sensibilisierung und bessere Information von mobilen EU-Bürger:innen und ihren Familienangehörigen über ihre Rechte als EU-Bürger:innen.

Häufig gestellte Fragen

  • Wie hoch ist die Vorfinanzierung von geförderten Projekten durch die Europäische Kommission?

    Das hängt davon ab, in welchem Aktionsbereich und unter welchem Aufruf Sie Ihr Projekt beantragen:

    • Städtepartnerschaftsprojekte erhalten leider KEINE Vorfinanzierung!
    • Städtenetzwerkprojekte, Geschichtsprojekte und Zivilgesellschaftliche Projekte im Aktionsbereich Bürgerbeteiligung und Teilhabe erhalten innerhalb der ersten 30 Tage nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung in der Regel eine Vorfinanzierung in Höhe von 60% der in der Fördervereinbarung festgeschriebenen maximalen Fördersumme.
    • Projekte in den Aktionsbereichen Unionswerte, Gleichstellung/Rechte und Geschlechtergleichstellung sowie Daphne (Gewaltprävention) erhalten innerhalb der ersten 30 Tage nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung in der Regel eine Vorfinanzierung in Höhe von 80% der in der Fördervereinbarung festgeschriebenen maximalen Fördersumme. Dies gilt auch für Projekte, die eine institutionelle Förderung (operating grants) erhalten.

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Gerne beantworten wir Ihre Fragen und beraten Sie rund um die Antragsstellung beim CERV-Programm – per E-Mail oder Telefon.