Schutz, Förderung und Sensibilisierung für die Rechte durch finanzielle Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft, die auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene aktiv sind, um diese Rechte zu fördern und zu kultivieren und dadurch auch den Schutz und die Förderung der Werte der Union und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit zu stärken und zum Aufbau einer demokratischeren Union, eines demokratischen Dialogs, von Transparenz und guter Regierungsführung beizutragen.
Verbesserung der Kenntnis und Nutzung der EU-Charta der Grundrechte. Zudem soll die Fähigkeit von Organisationen und Institutionen gestärkt werden, sich mit strategischen Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit Rechtsstaatlichkeit und Grundrechtsverletzungen zu befassen.
Zivilgesellschaftliche Organisationen, nationale Menschenrechtsinstitute, Einrichtungen für Gleichstellung, Ombudsinstitutionen können Anträge stellen.
Um förderfähig zu sein, müssen die Zuschussanträge alle folgenden Kriterien erfüllen:
Projekte müssen sich mit einer (oder beiden) der für das Jahr 2022 festgelegten Prioritäten befassen:
1. Aufbau von Kapazitäten und Sensibilisierung für die EU-Grundrechtecharta
Beitrag zur wirksamen und kohärenten Anwendung der EU-Grundrechtecharta (die Charta) im Einklang mit der Strategie zur Stärkung der Anwendung der Charta in der EU und zur Förderung einer Grundrechtskultur in den Mitgliedstaaten.
2. Aktivitäten zu strategischen Gerichtsverfahren
Stärkung des Wissens und der Fähigkeit von Praktiker:innen, Angehörigen der Rechtsberufe, Organisationen der Zivilgesellschaft und unabhängigen Menschenrechtsgremien, sich auf nationaler und europäischer Ebene wirksam an der Prozessführung zu beteiligen, und Verbesserung des Zugangs zum Recht und der Durchsetzung von Rechten nach EU-Recht, einschließlich der Charta, mittels Schulungen, Wissensaustausch und Austausch bewährter Verfahren.
Die folgenden Aktivitäten können abgedeckt werden:
Konzeption und Durchführung der Projekte sollen die Gleichstellung der Geschlechter und Nicht-Diskriminierung durchgängig berücksichtigen. Dies beinhaltet eine Analyse der Geschlechterverhältnisse, eine Kartierung unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie eine Gleichstellungsperspektive bei der Planung der Aktivitäten. Unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Intervention auf eines der beiden Geschlechter sollten vermieden werden (Do no harm-Ansatz).