Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen zum Thema

Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit

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Status

Offen

Beginn

24. Januar 2023

Frist

25. Mai 2023

Budget

16.000.000 €

ID

CERV-2023-CHAR-LITI

Hinweis

Auszug (Inoffizielle Übersetzung)

Offizieller Titel

Förderung des Bewusstseins der Organisationen der Zivilgesellschaft für den Aufbau von Kapazitäten und die Umsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Ziele

Schutz, Förderung und Sensibilisierung für die Rechte durch finanzielle Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft, die auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene aktiv sind, um diese Rechte zu fördern und zu kultivieren, wodurch auch der Schutz und die Förderung der Werte der Union sowie die Achtung der Rechtsstaatlichkeit gestärkt werden und ein Beitrag zum Aufbau einer demokratischeren Union, eines demokratischen Dialogs, von Transparenz und guter Regierungsführung geleistet wird.

Unterstützte politische Initiativen: Aktionsplan für Demokratie in Europa, Mitteilung „Ein inklusiveres und besser schützendes Europa: Erweiterung der Liste der EU-Straftatbestände um Hetze und Hasskriminalität“, Mitteilung der Kommission „Stärkung des Schutzes von Hinweisgeber:innen auf EU-Ebene“, Bericht über die Rechtsstaatlichkeit, EU-Strategie für eine verstärkte Anwendung der Grundrechtecharta in der EU, die Jahresberichte über die Anwendung der EU-Charta der Grundrechte, Empfehlung der Kommission zum Schutz von Journalist:innen und Menschenrechtsverteidiger:innen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“).

Förderkriterien

Um antragsberechtigt zu sein, müssen Antragsteller:innen (Haupantragsteller:innen (“Koordinator:innen”), Mitantragsteller:innen und verbundene Einrichtungen) folgendes erfüllen: 

  • die federführende Organisation/Hauptantragsteller:in (Koordinator:in) muss eine juristische Person ohne Erwerbszweck (private Organisation) sein
  • Mitantragsteller:innen müssen eine juristische Person mit oder ohne Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtung) sein. Organisationen, die auf Gewinn ausgerichtet sind, können nur in Partnerschaft mit privaten, nicht gewinnorientierten Organisationen einen Antrag stellen.
  • Sie müssen in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d.h: EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)
  • Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder stattfinden (EU-Mitgliedstaaten);
  • Der beantragte Zuschuss darf nicht weniger als EUR 75 000 betragen;
  • Die Projekte können national oder transnational sein; transnationale Projekte sind besonders erwünscht;
  • An dem Antrag können eine oder mehrere Organisationen beteiligt sein (Hauptantragsteller:in "Koordinator:in" und Mitantragsteller:in).
  • Die Höchstdauer des Projekts darf 24 Monate nicht überschreiten.

Förderprioritäten

Mit diesem Aufruf sollen Rechte und Werte gefördert werden, indem in erster Linie die Kapazitäten und das Bewusstsein der Organisationen der Zivilgesellschaft für die Charta gestärkt und Aktivitäten durchgeführt werden, die die Einhaltung der Charta gewährleisten. Bei der Auswahl der Projekte wird auf eine ausgewogene Vertretung der fünf Prioritäten geachtet.

Die Projektvorschläge dürfen nur für EINE der folgenden Prioritäten eingereicht werden: 

Bitte beachten Sie, dass es für jede dieser Prioritäten auf dem Funding&Tender-Portal einen eigenen Aufruf gibt (s. Aufruf-ID in Klammern!)

1. Aufbau von Kapazitäten und Sensibilisierung für die EU-Charta der Grundrechte (CERV-2023-CHAR-LITI-CHARTER)

Die im Rahmen dieser Prioritätsachse geförderten Projekte können sich mit den Erfordernissen des Kapazitätsaufbaus und der Sensibilisierung für die EU-Charta im Allgemeinen befassen, oder sie können sich auf eines oder mehrere der nachstehenden Themen konzentrieren:

  • In der Charta verankerte Rechte und Sensibilisierung für den Anwendungsbereich der Charta.
  • Schutz der Grundrechte im digitalen Zeitalter. Stärkung der Rechenschaftspflicht für den Einsatz von Automatisierung in Fällen, in denen Rechte auf dem Spiel stehen: U. a. durch Ansätze zur Behandlung und Bekämpfung von Voreingenommenheit und Mehrfach-/intersektionaler Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und anderer Gründe, einschließlich ethnischer Herkunft und Race, die durch den Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz verursacht oder verstärkt werden. Ziel der Projekte ist die Entwicklung von Leitlinien, technischen Benchmarks und Instrumenten, auch für die Prüfung von Algorithmen. 
     

NEU 2023: 2. Förderung von Rechten und Werten durch Stärkung des zivilgesellschaftlichen Raums (CERV-2023-CHAR-LITI-CIVIC)

Projekte im Rahmen dieser Priorität zielen darauf ab, Rechte und Werte zu fördern, indem die Akteur:innen der Zivilgesellschaft in die Lage versetzt werden, auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene in den vom Programm abgedeckten Bereichen zusammenzuarbeiten. Sie sollten auch dazu beitragen, einen Kommunikationskanal zur EU-Ebene zu schaffen, um über den Zustand des zivilgesell-schaftlichen Raums in ihren Ländern zu berichten und ihre Anliegen vorzubringen.
Die Projekte sollten konkret auf die Schaffung eines systematischen und umfassenden Überwachungssystems abzielen, um das Umfeld, in dem zivilgesellschaftliche Organisationen im nationalen Kontext arbeiten, regelmäßig und konsequent zu überwachen. Die Überwachung sollte anhand der Indikatoren der Agentur für Grundrechte zu dem immer enger werdenden Raum für die Zivilgesellschaft und interner Daten der Organisationen sowie insbesondere anhand von Verstößen gegen die Grundrechte von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Rechteverteidiger:innen erfolgen.
Die Projekte könnten auch den Schutz von zivilgesellschaftlichen Organisationen, ihren Mitgliedern und Rechtsverteidiger:innen, die sich für den Schutz und die Förderung der angegriffenen EU-Werte einsetzen, unterstützen und verbessern. Transnationale Partnerschaften mit Möglichkeiten des gegenseitigen Lernens für Partner:innen in mehreren EU-Mitgliedstaaten werden besonders gefördert, ebenso wie Verbindungen zu relevanten Akteur:innen auf nationaler Ebene, wie z. B. Nationale Menschenrechtsinstitutionen, Gleichstellungsstellen und Ombudsinstitutionen sowie die nationalen Anlaufstellen für die Charta.

3. Strategische Rechtsstreitigkeiten / Prozessführung (CERV-2023-CHAR-LITI-LITIGATION)
Wie in der Charta-Strategie hervorgehoben wird, müssen sich die Menschen ihrer Rechte bewusst sein und brauchen Unterstützung, um im Falle einer Verletzung ihrer Grundrechte wirksamen Rechtsschutz zu erhalten. Zu diesem Schutz gehört auch die strategische Prozessführung im Zusammenhang mit den in der Charta verankerten Rechten, die zu einer kohärenteren Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts und zur Durchsetzung der Rechte des Einzelnen beiträgt. 
Projekte im Rahmen dieser Priorität sollten durch Schulungen, Wissensvermittlung und den Austausch bewährter Verfahren das Wissen und die Fähigkeit von Organisationen der Zivilgesellschaft sowie von Praktiker:innen, Jurist:innen und unabhängigen Menschenrechtsgremien stärken, sich auf nationaler und europäischer Ebene wirksam an der Prozessführung zu beteiligen und den Zugang zur Justiz und die Durchsetzung der Rechte nach EU-Recht, einschließlich der Charta, zu verbessern. 
Projekte im Rahmen dieser Priorität können sich auch auf die Bekämpfung offensichtlich unbegründeter oder missbräuchlicher Gerichtsverfahren gegen Journalist:innen und Menschenrechtsverteidiger:innen, die sich an öffentlichen Debatten beteiligen, konzentrieren ("strategische Klagen gegen die öffentliche Beteiligung"). ==> Neu 2023

NEU 2023: 4. Schutz der Werte und Rechte der EU durch Bekämpfung von Hasskriminalität und Hassreden (CERV-2023-CHAR-LITI-SPEECH) (zuvor eine Priorität im EQUAL-Call)

Die Projekte im Rahmen dieser Priorität zielen darauf ab, die Organisationen der Zivilgesellschaft in die Lage zu versetzen, Mechanismen der Zusammenarbeit mit den Behörden einzurichten, um die Meldung von Hassverbrechen und Hassreden zu unterstützen, die Unterstützung der Opfer von Hassreden und Hassverbrechen zu gewährleisten und die Strafverfolgung zu unterstützen, unter anderem durch Schulungen oder Methoden und Instrumente zur Datenerhebung. Die Projekte werden sich auch auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Hassreden im Internet konzentrieren, einschließlich der Meldung von Inhalten an IT-Unternehmen, der Entwicklung von Gegenberichten und Sensibilisierungskampagnen sowie von Bildungsmaßnahmen zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen von Hassreden im Internet.

NEU 2023: 5. Unterstützung eines günstigen Umfelds, um Hinweisgeber:innen zu schützen (CERV-2023-CHAR-LITI-WHISTLE)

Eine Union der Werte und Rechte stützt sich auch auf wirksame Durchsetzungssysteme und die effektive Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Verstößen gegen das Unionsrecht. Die Schaffung eines günstigen Umfelds für die Meldung und Information über Verstöße gegen das Unionsrecht sollte unterstützt werden, insbesondere durch den Aufbau von Kapazitäten für die Anwendung der Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeber:innen (Richtlinie (EU) 2019/1937). Projekte im Rahmen dieser Priorität sollten Hinweisgeber:innen unterstützen und schützen und die Kapazitäten der nationalen Behörden und der Rechtspraktiker:innen aufbauen, um angemessene Rechtsmittel zum Schutz von Hinweisgeber:innen zu gewährleisten.

Geförderte Aktivitäten

Je nach Priorität können unterschiedliche Aktivitäten gefördert werden. Eine ausführliche Beschreibung dieser Aktivitäten bezogen auf die 5 Prioritäten finden Sie im unten verlinkten Aufruf.

zu Prio 1): u.a.  

  • Kapazitätsaufbau bei Organisationen der Zivilgesellschaft und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Kenntnis und Nutzung der EU-Charta, einschließlich ihrer geschlechtsspezifischen Dimension, insbesondere in Bezug auf ihren Anwendungsbereich;
  • Schulungen und Train-the-Trainer-Aktivitäten für Fachleute (z. B. Experten:innen, Anwält:innen und Rechtsberater:innen, Kommunikator:innen, Berater:innen für Politik und Interessenvertretung), u. a. durch operative Leitlinien und Lerninstrumente;
  • analytische Ttätigkeiten wie geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselte Datenerhebung und Forschung sowie die Schaffung von Instrumenten oder Datenbanken (z. B. thematische Datenbanken zur Rechtsprechung);

zu Prio 2): u.a.

  • Analytische Aktivitäten und Entwicklung einer Methodik zur Überwachung des zivilgesellschaftlichen Raums in den EU-Mitgliedstaaten;
  • Gegenseitiges Lernen, Austausch von bewährten Praktiken, einschließlich solcher, die auf andere Länder übertragbar sind;
  • Entwicklung von Synergien zwischen den Akteur:innen, die sich für den Schutz des zivilgesellschaftlichen Raums auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene sowie zwischen ihnen und den nationalen und europäischen Behörden einsetzen

zu Prio 3): u.a. 

  • Aktivitäten zur Verbesserung der Fähigkeit von Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich der für sie tätigen Jurist:innen, von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen, Gleichbehandlungsstellen und Ombudsinstitutionen sowie von anderen Rechtsverteidiger:innen, Fähigkeiten und Kapazitäten im Bereich der strategischen Rechtsverfolgung in Bezug auf die Grundrechte im Rahmen der Charta zu entwickeln, u. a. durch die Vertiefung ihrer Kenntnisse über den Vorabentscheidungsmechanismus (gemäß Artikel 267 AEUV) und die im Rahmen des EU-Rechts zur Verfügung stehenden Möglichkeiten des Rechtsschutzes;
  • analytische Aktivitäten, wie z. B. Datenerhebung und Forschung sowie die Entwicklung von Instrumenten oder Datenbanken (z. B. thematische Datenbanken der Rechtssprechung)

Bitte beachten Sie, dass unter dieser Priorität die Prozesskosten nicht finanziert werden. 

zu Prio 4): u.a. 

  • Aktivitäten, die zivilgesellschaftliche Organisationen in die Lage versetzen, Fälle von Hass zu melden, auch mit Schwerpunkt auf spezifischen Gründen, und die zur Entwicklung von Methoden und Mechanismen zur Datenerhebung beitragen;
  • Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer von Hassreden und Hassverbrechen, Ermutigung zur Meldung, Bereitstellung praktischer Hilfe bei der Suche nach Wiedergutmachung und geschlechtsspezifische und psychosoziale Unterstützung;
  • Maßnahmen zur Bekämpfung von Hassreden im Internet, insbesondere zur Überwachung der Verbreitung von Hassreden in sozialen Medien und der "Ökosysteme" des Hasses im Internet, zur Meldung von Inhalten mit Hassreden an IT-Unternehmen und zur Entwicklung wirksamer Initiativen zur Verhinderung und Bekämpfung von Hassreden. Dazu können Kampagnen oder Aufklärungsmaßnahmen gehören, die sich mit den gesellschaftlichen Herausforderungen von Hassrede im Internet befassen.

zu Prio 5): u.a.

  • Aktivitäten zum Aufbau von Kapazitäten für Organisationen der Zivilgesellschaft und für nationale, regionale oder lokale Behörden, Angehörige der Rechtsberufe und private Organisationen, die im Bereich der Umsetzung der Richtlinie über den Schutz von Hinweisgeber:innen tätig sind, sofern diese in Partnerschaft mit Organisationen der Zivilgesellschaft arbeiten, u. a. durch die Entwicklung gezielter Leitlinien oder Schulungsmaterialien oder durch Programme zur Schulung von Ausbilder:innen;
  • Aktivitäten zur Förderung und Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft, unter anderem durch die Ausarbeitung nationaler, regionaler oder lokaler Protokolle zum Schutz von Hinweisgeber:innen.

Erwartete Resultate

Je nach Priorität werden von den geförderten Projekten unterschiedliche Ergebnisse erwartet. Eine ausführliche Beschreibung der erwarteten Ergebnisse bezogen auf die 5 Prioritäten finden Sie im unten verlinkten Aufruf.

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