Bekämpfung von Gewalt, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt, und von Gewalt gegen Kinder durch:
Unterstützte politische Initiativen: EU-Gleichstellungsstrategie, EU-Kinderrechtsstrategie, EU-Strategie für die Rechte von Opfern, Vorschlag für den Beitritt der EU zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, Opferschutzrichtlinie, Empfehlung zu schädlichen Praktiken (geplant für Dezember 2022), LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie, EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025, strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Rom*nja (2020-2030).
Antragsberechtigte Organisationen:
Behörden der Mitgliedstaaten, Unterstützungsdienste, Organisationen der Zivilgesellschaft
1. Große Projekte und langfristige transnationale Maßnahmen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt
Im Einklang mit der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter wird mit dieser Priorität das Ziel verfolgt, die Entwicklung von integrierten großen Projekten zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt zu unterstützen und langfristige strukturelle Veränderungen mit einer breiten geografischen Abdeckung zu erreichen.
Im Rahmen dieser Priorität können sämtliche Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt durch Prävention, Schutz und Unterstützung der Opfer angegangen werden. Ziel ist es, in Übereinstimmung mit den Prioritäten der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter eine ausgewogene Abdeckung der Maßnahmen in den verschiedenen Interventionsbereichen zu erreichen.
Um Interventionen vor Ort und eine breite Abdeckung zu gewährleisten, sollte eine Zusammenarbeit mit Akteur:innen in verschiedenen Sektoren und Organisationen sichergestellt werden, um einen Multiplikatoreffekt zu garantieren. Im Rahmen der Vorschläge muss ein langfristiges Interventionsprogramm entwickelt werden, das Einstellungs- und Verhaltensänderungen zum Ziel hat, Wirkung garantiert und eine große Zahl von Teilnehmer:innen in verschiedenen geografischen Gebieten der EU, die das Programm abdeckt, erreicht. Die Vorschläge müssen ein wirksames und ausführliches Überwachungs- und Evaluierungssystem umfassen, das die Partner:innen in die Lage versetzt, die Wirkung ihrer Intervention zu evaluieren.
2. Gezielte Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung von Opfern und Überlebenden geschlechtsspezifischer Gewalt
Der Schwerpunkt dieser Priorität liegt auf dem Schutz und der Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich Kindern. Dies umfasst:
Die Projekte können auf nationaler oder transnationaler Ebene durchgeführt werden. Transnationale Projekte werden besonders gefördert.
3. Gezielte Maßnahmen zur Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt im häuslichen Bereich, in der Partnerschaft und im Internet, auch durch gezielte Maßnahmen für Täter
Im Rahmen dieser Priorität soll geschlechtsspezifische Gewalt durch folgende Maßnahmen verhindert werden:
Die Projekte können auf nationaler oder transnationaler Ebene durchgeführt werden. Transnationale Projekte werden besonders gefördert.
4. Gezielte Maßnahmen zur Verwirklichung integrierter Kinderschutzsysteme in der Praxis
Kinder können verschiedenen Formen der Gewalt ausgesetzt sein. Das übergeordnete Ziel dieser Priorität besteht darin, durch integrierte Kinderschutzsysteme zu einem systemischen Wandel in Bezug auf Prävention, Schutz und Unterstützung von Kindern in Fällen von Gewalt beizutragen. Unter Berücksichtigung des allgemeinen Rahmens für integrierte Kinderschutzsysteme wird diese Priorität dazu beitragen, zwei spezifische Formen von Gewalt gegen Kinder zu verhindern und zu bekämpfen:
i) Belästigung und sexuelle Gewalt, mit besonderem Schwerpunkt auf Gewalt im formellen und informellen Bildungskontext, in der Sport-, Kultur- und Freizeitgestaltung sowie bei Gemeinschafts- und Erholungsaktivitäten, bei denen sich Kinder in besonderen Situationen der Schutzbedürftigkeit befinden können, und
ii) Online- und Offline-Mobbing, insbesondere in der Schule oder bei der Freizeitbeschäftigung, von dem besonders schutzbedürftige Kinder betroffen sind (z. B. Kinder mit Behinderungen, einschließlich geistiger Behinderungen, Rom*nja-Kinder, Kinder aus eingewanderten Familien) oder das mit ihrer Religion, ihrer Weltanschauung, ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Ausrichtung zusammenhängt.
Die Projekte können auf nationaler oder transnationaler Ebene durchgeführt werden. Transnationale Projekte werden besonders gefördert.
Im Folgenden werden Auszüge der erwarteten Resultate je Priorität dargestellt. Weitere Informationen dazu finden Sie im Arbeitsprogramm 2023/24.
1. Große Projekte und langfristige transnationale Maßnahmen zur Bekämpfung vongeschlechtsspezifischer Gewalt
2. Gezielte Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung von Opfern und Überlebenden geschlechtsspezifischer Gewalt
unter anderem:
3. Gezielte Maßnahmen zur Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt im häuslichen Bereich, in der Partnerschaft und im Internet, auch durch gezielte Maßnahmen für Täter
unter anderem:
4. Gezielte Maßnahmen zur Verwirklichung integrierter Kinderschutzsysteme in der Praxis