Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen zum Thema

Gewaltprävention

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Status

Angekündigt

Beginn

4. Quartal 2023

Frist

Keine bislang

Budget

24.800.000 €

ID

CERV-2024-DAPHNE

Hinweis

Auszug (Inoffizielle Übersetzung)

Offizieller Titel

Verhinderung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt gegen Kinder

Ziele

Bekämpfung von Gewalt, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt, und von Gewalt gegen Kinder durch:

  • Verhütung und Bekämpfung jeglicher Form von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie von häuslicher Gewalt auf allen Ebenen, einschließlich durch Förderung der im Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) festgelegten Normen;
  • Verhütung und Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und andere gefährdete Gruppen wie LGBTIQ-Personen und Menschen mit Behinderungen;
  • Unterstützung und Schutz aller direkten und indirekten Opfer der oben genannten Formen von Gewalt

Unterstützte politische Initiativen: EU-Gleichstellungsstrategie, EU-Kinderrechtsstrategie, EU-Strategie für die Rechte von Opfern, Vorschlag für den Beitritt der EU zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, Opferschutzrichtlinie, Empfehlung zu schädlichen Praktiken (geplant für Dezember 2022), LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie, EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025, strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Rom*nja (2020-2030).

Förderkriterien

Antragsberechtigte Organisationen:

Behörden der Mitgliedstaaten, Unterstützungsdienste, Organisationen der Zivilgesellschaft

Förderprioritäten

1. Große Projekte und langfristige transnationale Maßnahmen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt

Im Einklang mit der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter wird mit dieser Priorität das Ziel verfolgt, die Entwicklung von integrierten großen Projekten zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt zu unterstützen und langfristige strukturelle Veränderungen mit einer breiten geografischen Abdeckung zu erreichen.

Im Rahmen dieser Priorität können sämtliche Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt durch Prävention, Schutz und Unterstützung der Opfer angegangen werden. Ziel ist es, in Übereinstimmung mit den Prioritäten der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter eine ausgewogene Abdeckung der Maßnahmen in den verschiedenen Interventionsbereichen zu erreichen.

Um Interventionen vor Ort und eine breite Abdeckung zu gewährleisten, sollte eine Zusammenarbeit mit Akteur:innen in verschiedenen Sektoren und Organisationen sichergestellt werden, um einen Multiplikatoreffekt zu garantieren. Im Rahmen der Vorschläge muss ein langfristiges Interventionsprogramm entwickelt werden, das Einstellungs- und Verhaltensänderungen zum Ziel hat, Wirkung garantiert und eine große Zahl von Teilnehmer:innen in verschiedenen geografischen Gebieten der EU, die das Programm abdeckt, erreicht. Die Vorschläge müssen ein wirksames und ausführliches Überwachungs- und Evaluierungssystem umfassen, das die Partner:innen in die Lage versetzt, die Wirkung ihrer Intervention zu evaluieren.

2. Gezielte Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung von Opfern und Überlebenden geschlechtsspezifischer Gewalt

Der Schwerpunkt dieser Priorität liegt auf dem Schutz und der Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich Kindern. Dies umfasst:

  • den gezielten Schutz und die Unterstützung für Gruppen, die einem erhöhten Gewaltrisiko ausgesetzt sind (z. B. Menschen aus eingewanderten Familien, Asylsuchende, Schutzsuchende, LGBTIQ-Personen, Menschen, die aus Gründen der Race oder ethnischen Herkunft einen Minderheitenhintergrund haben, zu denen auch Rom*nja gehören, Frauen mit Behinderungen, schwangere Frauen, Frauen in Haft, Frauen, die in ländlichen Gebieten leben, Frauen, die auf der Straße leben und/oder arbeiten, Personen, die der Prostitution nachgehen, ältere Frauen), auch durch den Abbau der Dunkelziffer;
  • die gezielte Unterstützung für Opfer sexueller Gewalt (einschließlich sexueller Ausbeutung/Handel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und im Kontext bewaffneter Konflikte) und anderer spezifischer Formen von Schäden;
  • die Förderung der multidisziplinären Zusammenarbeit, auch online und zwischen den zuständigen Fachkräften; optimierte Überweisungen zwischen den einschlägigen nationalen Akteur:innen (z. B. Strafverfolgungsbehörden, Justiz, Anbieter:innen von Unterstützungsdiensten, Gesundheits- und Sozialdienste); und
  • die Bereitstellung von Unterstützung durch nationale Beratungsstellen für Opfer von Gewalt gegen Frauen (Unterstützung bei der Einrichtung solcher Beratungsstellen in den Mitgliedstaaten, in denen es sie noch nicht gibt, Sensibilisierung für die verfügbare Unterstützung durch Beratungsstellen).

Die Projekte können auf nationaler oder transnationaler Ebene durchgeführt werden. Transnationale Projekte werden besonders gefördert.

3. Gezielte Maßnahmen zur Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt im häuslichen Bereich, in der Partnerschaft und im Internet, auch durch gezielte Maßnahmen für Täter

Im Rahmen dieser Priorität soll geschlechtsspezifische Gewalt durch folgende Maßnahmen verhindert werden:

  • Entwicklung von Instrumenten zur Prävention von häuslicher Gewalt, durch die frühe Anzeichen von Gewalt erkannt und bekämpft werden können, einschließlich weniger sichtbarer Formen von Gewalt wie Kontrolle durch Zwang und psychische Gewalt. Dies geschieht zum Beispiel durch die Bewertung bestehender Screening-Verfahren und die Förderung der Entwicklung und Anwendung faktengestützter, systematischer Screening-Verfahren für Anzeichen von häuslicher Gewalt durch Ärzt:innen (oder andere Fachkräfte in Diensten, die nicht direkt Unterstützung bei häuslicher Gewalt bieten, z. B. Sozial- oder Bildungsdienste);
  • Entwicklung von Maßnahmen zur Prävention von Gewalt in der Partnerschaft, wodurch gleichberechtigte Beziehungen gefördert, schädliche Stereotype angegangen und Instrumente zur friedlichen Beilegung von Konflikten bereitgestellt werden. Zu den Maßnahmen gehören u. a.: Aufklärung und Sensibilisierung, Schulungen und praktische Tätigkeiten zur Bekämpfung von Vorurteilen und Geschlechterstereotypen, Normen, Einstellungen und Verhaltensweisen, die Gewalt, insbesondere in Beziehungen, fördern, dulden oder verharmlosen; Tätigkeiten, durch die respektvolle und bewusste Entscheidungen in Bezug auf alle Aspekte von Beziehungen gefördert
    und das Risiko von Gewalt verringert wird;
  • Maßnahmen zur Prävention von geschlechtsspezifischer Cybergewalt, durch die die Medienkompetenz von Online-Nutzer:innen gestärkt und positive Narrative über die Geschlechtergleichstellung und die Rolle von Frauen in öffentlichen Entscheidungspositionen wie in der Politik und im Journalismus gefördert werden, sowie Maßnahmen zur Prävention von Cybergewalt in der Partnerschaft, die nichtstaatliche Organisationen und andere einschlägige Akteur:innen in die Lage versetzen, geschlechtsspezifische Cybergewalt zu verhindern und zu bekämpfen, auch als vertrauenswürdige Hinweisgeber:innen auf Online-Plattformen;
  • Täterprogramme zur Vorbeugung von (erneuten) Straftaten mit einem opferzentrierten Ansatz und einem Schwerpunkt auf schädlichen Stereotypen, friedlicher Beilegung von Konflikten in Beziehungen und toxischen Männlichkeitsvorstellungen.

Die Projekte können auf nationaler oder transnationaler Ebene durchgeführt werden. Transnationale Projekte werden besonders gefördert.

4. Gezielte Maßnahmen zur Verwirklichung integrierter Kinderschutzsysteme in der Praxis

Kinder können verschiedenen Formen der Gewalt ausgesetzt sein. Das übergeordnete Ziel dieser Priorität besteht darin, durch integrierte Kinderschutzsysteme zu einem systemischen Wandel in Bezug auf Prävention, Schutz und Unterstützung von Kindern in Fällen von Gewalt beizutragen. Unter Berücksichtigung des allgemeinen Rahmens für integrierte Kinderschutzsysteme wird diese Priorität dazu beitragen, zwei spezifische Formen von Gewalt gegen Kinder zu verhindern und zu bekämpfen:

i) Belästigung und sexuelle Gewalt, mit besonderem Schwerpunkt auf Gewalt im formellen und informellen Bildungskontext, in der Sport-, Kultur- und Freizeitgestaltung sowie bei Gemeinschafts- und Erholungsaktivitäten, bei denen sich Kinder in besonderen Situationen der Schutzbedürftigkeit befinden können, und

ii) Online- und Offline-Mobbing, insbesondere in der Schule oder bei der Freizeitbeschäftigung, von dem besonders schutzbedürftige Kinder betroffen sind (z. B. Kinder mit Behinderungen, einschließlich geistiger Behinderungen, Rom*nja-Kinder, Kinder aus eingewanderten Familien) oder das mit ihrer Religion, ihrer Weltanschauung, ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Ausrichtung zusammenhängt.

Die Projekte können auf nationaler oder transnationaler Ebene durchgeführt werden. Transnationale Projekte werden besonders gefördert.

Geförderte Aktivitäten

  • Entwicklung von Instrumenten, die dabei helfen, frühe Anzeichen von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Kinder zu erkennen und zu bekämpfen;
  • Sensibilisierung, auch über soziale Medien oder Pressekampagnen, Öffentlichkeitsarbeit und Stärkungsmaßnahmen, einschließlich Kommunikationstätigkeiten und Verbreitung von Informationen;
  • Kapazitätsaufbau und Schulung von Fachkräften und einschlägigen Interessenträger:innen, insbesondere Schulungsprogramme für Ausbilder:innen und Schulungstätigkeiten lokaler, regionaler und nationaler Behörden;
  • Entwurf und Umsetzung von Strategien und Protokollen, Entwicklung von übertragbaren Arbeitsmethoden und -instrumenten, Koordinierungsplattformen und -gruppen;
  • Konzeption von Diensten und Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Opferhilfeleistungen;
  • Ermittlung und Austausch bewährter Verfahren, Zusammenarbeit, gegenseitiges Lernen, Entwicklung von Arbeits- und Lernmethoden, einschließlich übertragbarer Mentoring-Programme;
  • Erarbeitung von Leitfäden und Handbüchern für spezialisierte Unterstützungsdienste (z. B. am Arbeitsplatz, in Schulen, an Hochschulen, im Internet);
  • analytische Tätigkeiten wie Datenerhebung und -recherche sowie Erstellung und Implementierung von Instrumenten oder Datenbanken/Strategien und Systemen zur Datenerhebung

Erwartete Resultate

Im Folgenden werden Auszüge der erwarteten Resultate je Priorität dargestellt. Weitere Informationen dazu finden Sie im Arbeitsprogramm 2023/24.

1. Große Projekte und langfristige transnationale Maßnahmen zur Bekämpfung vongeschlechtsspezifischer Gewalt

  • Systemische Veränderungen, z. B. durch Strukturreformen, ausdrückliche Verpflichtungen und Änderungen von Prozessen, Protokollen, Richtlinien und Verfahren von Organisationen, Unternehmen, Strukturen usw.;
  • größere Fähigkeit von Akteur:innen und einschlägigen Fachkräften, mit Problemen im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt umzugehen, u. a. durch eine verstärkte behördenübergreifende Zusammenarbeit;
  • erwartete Ergebnisse, die für die anderen nachstehenden Prioritäten genannt werden (entsprechend der behandelten Form der geschlechtsspezifischen Gewalt).

2. Gezielte Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung von Opfern und Überlebenden geschlechtsspezifischer Gewalt

unter anderem:

  • besserer Zugang zu Schutz- und Unterstützungsleistungen für Opfer, die besonders schutzbedürftigen Gruppen zuzuordnen sind, bei denen auf ihre individuellen Bedürfnisse eingegangen wird;
  • größere Fähigkeit von Akteur:innenen und einschlägigen Fachkräften, die mit diesen Gruppen arbeiten, mit Problemen im Zusammenhang mit geschlechtsbezogener Gewalt umzugehen, u. a. durch eine verstärkte behördenübergreifende Zusammenarbeit;
  • vermehrte Meldung von Fällen von Gewalt bei der Polizei und anderen Diensten sowie Verfügbarkeit geeigneter Mechanismen, mit denen die Meldung erleichtert wird;
  • stärkeres Bewusstsein für geschlechtsspezifische Gewalt, einschließlich geschlechtsspezifischer sexueller Gewalt, auch im Zusammenhang mit Migration und/oder bewaffneten Konflikten;
  • Ausweitung oder Anpassung der Strukturen für die Verhütung von Gewalt gegen Frauen, Kinder und andere besonders gefährdete Gruppen und für Reaktionen auf diese Gewalt, um auch Flüchtlinge und andere Migranten einzubeziehen; verbesserte Normen für den Schutz und die Unterstützung von Opfern von geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich Menschen, die sich in einer Migrationssituation befinden;
  • grenzüberschreitenden Fällen von Gewalt wird in Anwendung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung angemessen nachgegangen.

3. Gezielte Maßnahmen zur Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt im häuslichen Bereich, in der Partnerschaft und im Internet, auch durch gezielte Maßnahmen für Täter

unter anderem:

  • verstärkte Förderung und Unterstützung einer geschlechtersensiblen Prävention von Gewalt in engen Beziehungen durch Bewusstseinsbildung, Austausch von Informationen und Wissen sowie Entwicklung und Verbreitung von Schulungsmaßnahmen;
  • stärkeres Bewusstsein für Vorurteile, Geschlechterstereotype und -normen, die zur Toleranz von Gewalt beitragen;
  • größere Fähigkeit von Akteur:innen und einschlägigen Fachkräften, mit Problemen im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt und der Einbeziehung von Männern und Jungen sowie illegalen Online-Inhalten umzugehen, auch durch eine verstärkte behördenübergreifende Zusammenarbeit;
  • bessere Fähigkeit der Fachkräfte, die sich nicht direkt mit häuslicher Gewalt beschäftigen, Probleme im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt zu erkennen und anzugehen;
  • stärkere Befähigung von (potenziellen) Opfern von Gewalt, ihre Rechte einzufordern und sich gegen Gewalt zu wehren;
  • Veränderung von Einstellungen und Verhaltensweisen in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt (einschließlich geringerer Toleranz und zurückgegangener Opferbeschuldigung):
    • in der breiten Bevölkerung und innerhalb bestimmter Gruppen, z. B. bei einschlägigen Fachkräften, Augenzeug:innen und Umstehenden, gefährdeten Gruppen usw.;
    • unter Männern und Jungen
  • Veränderung von Einstellungen und Verhaltensweisen in Bezug auf illegale Online-Inhalte, die auf Frauen und Mädchen abzielen, seitens der Allgemeinbevölkerung und spezifischer Gruppen, wie einschlägige Fachkräfte, Zeug:innen und Umstehende sowie gefährdete Gruppen;
  • verstärkte Aufmerksamkeit, Unterstützung und Behandlung für weibliche Gefangene als schutzbedürftige Gruppe, die Täterinnen, Zeuginnen und Opfer von Gewalt sein können;

4. Gezielte Maßnahmen zur Verwirklichung integrierter Kinderschutzsysteme in der Praxis

  • Gestärkte integrierte Kinderschutzsysteme;
  • bessere Prävention, mehr Schutz und Unterstützung für von Gewalt betroffene und schutzbedürftige Kinder;
  • Stärkung der Fähigkeit von Fachkräften, Gewalt gegen Kinder zu verhindern, aufzudecken und darauf zu reagieren und Kinder zu schützen, einschließlich einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Diensten.

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