NEU 2023: Allgemeines Ziel dieses Aufrufs ist es, unabhängige Organisationen der Zivilgesellschaft, die auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene gegen geschlechtsspezifische Gewalt und/oder Gewalt gegen Kinder aktiv sind und sich für die Werte der EU einsetzen, zu unterstützen, zu stärken und ihre Kapazitäten auszubauen.
Zweck dieses Aufrufs ist es daher, eine begrenzte Zahl transnationaler, nationaler oder regionaler Akteur:innen/Vermittler:innen (Intermediäre) auszuwählen und zu unterstützen, die die Kapazitäten aufbauen und Finanzhilfen (d. h. weitere Auszahlung der Finanzhilfe - Re-granting) an eine große Zahl von Organisationen der Zivilgesellschaft weitergeben, die auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene tätig sind.
Im Rahmen des Re-Granting-Programms sollen die Vermittler:innen (Intermediäre) kleine und lokale zivilgesellschaftliche Organisationen vor Ort erreichen, einschließlich Organisationen in abgelegenen und ländlichen Gebieten, die im Bereich der Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und/oder Gewalt gegen Kinder und andere gefährdete Gruppen tätig sind, wobei Organisationen Vorrang eingeräumt wird, die tendenziell über begrenztere Kapazitäten und/oder Zugang zu Finanzierungsquellen verfügen.
Unterstützte politische Initiativen: EU-Gleichstellungsstrategie, EU-Kinderrechtsstrategie, EU-Strategie für die Rechte von Opfern, Vorschlag für den Beitritt der EU zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, Opferschutzrichtlinie, Empfehlung zu schädlichen Praktiken (geplant für Dezember 2022), LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie, EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025, strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma (2020-2030).
Um berechtigt zu sein:
1. Die federführenden Antragsteller:innen (Koordinator:innen) müssen alle folgenden Anforderungen erfüllen:
2. Mitantragsteller:innen (falls vorhanden) müssen formal juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein oder eine internationale Organisation in einem förderfähigen Land sein.
3. Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder stattfinden.
4. Die Projekte sollten eine Laufzeit von 36 Monaten haben.
5. Die beantragte EU-Finanzhilfe darf nicht weniger als 1 500 000 EUR oder mehr betragen als 3 000 000 Euro.
6. Das Projekt kann national oder transnational sein.
7. Der Antrag kann eine oder mehrere Organisationen umfassen (Hauptantragsteller:in (Koordinator:in) und Mitantragsteller:in).
8. Der/Die Antragstellende muss die beiden folgenden Bedingungen erfüllen: a. über eine nachgewiesene Erfahrung von mindestens 3 Jahren in der Umsetzung von Aktivitäten zum Aufbau von Kapazitäten von NROs verfügen; b. über aktuelle nachgewiesene Erfahrung in der Vergabe und Verwaltung von Zuschüssen verfügen.
Wird der Vorschlag von einem Konsortium eingereicht, muss das Konsortium beide oben genannten Kriterien erfüllen. Das bedeutet, dass sie entweder von mindestens einem Mitglied erfüllt werden können oder getrennt von verschiedenen Mitgliedern des Konsortiums.
Im Rahmen dieses Aufrufs werden EU-Mittel unabhängige Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützen, stärken und ihre Kapazitäten ausbauen, die sich für die Prävention und Bekämpfung
(1) aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen, auch im Migrationskontext, und häuslicher Gewalt sowie aller Formen von Gewalt gegen LGBTIQ-Personen und/oder
(2) aller Formen von Gewalt gegen Kinder, einschließlich Kinder im Migrationskontext, und Gewalt gegen gefährdete Gruppen wie Menschen mit Behinderungen einsetzen, insbesondere in folgenden Bereichen:
Die Anträge müssen die finanzielle Unterstützung Dritter enthalten. Die Vorschläge sollten sich auf eine gründliche Bewertung des Umfelds zivilgesellschaftlicher Organisationen (in dem/den abgedeckten Land/Ländern), der Herausforderungen, vor denen sie stehen, und ihrer Bedürfnisse stützen und eine solche Bewertung enthalten.
Die Vorschläge sollten klare Informationen über die letztendlichen Zielgruppen (Erwachsene oder Kinder oder beides) enthalten.
Förderanträge müssen beide Hauptkategorien von Aktivitäten umfassen:
1) Finanzielle Unterstützung für Dritte (zivilgesellschaftliche Organisationen) durch Intermediäre, dazu gehören:
2) Kapazitätsbildung für zivilgesellschaftliche Organisationen, dazu gehören:
Aktivitäten, die von Dritten (zivilgesellschaftlichen Organisationen) durchgeführt werden, die finanzielle Unterstützung erhalten
Die von Dritten durchgeführten Aktivitäten sollten zielgerichtet, praktikabel und auf klar definierte Zielgruppen zugeschnitten sein. Bei Maßnahmen, die sich an Kinder richten, müssen Schutzvorkehrungen für Kinder und die Beteiligung von Kindern sichergestellt werden.
Die folgende Liste von Aktivitäten ist nicht erschöpfend; andere relevante und innovative Aktivitäten können in Betracht gezogen werden: