Unterstützung, Förderung und Umsetzung der uneingeschränkten Wahrnehmung der Rechte durch Frauen, der Geschlechtergleichstellung, einschließlich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, der Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft und der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung.
Unterstützte politische Initiativen:
Antragsberechtigte
Regierungen der Mitgliedstaaten, Behörden auf lokaler und regionaler Ebene und ihre Verbände, Sozialpartner (Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervertretungen), Arbeitsaufsichtsbehörden, Gleichstellungsstellen, Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere Frauenrechtsorganisationen
1. Beseitigung der Ursachen Gefälles bei Betreuungs- und Pflegeaufgaben durch die Förderung eines geschlechtertransformativen Ansatzes und Infragestellung von Geschlechterstereotypen
In der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter wird die Beseitigung des Gefälles bei Betreuungs- und Pflegeaufgaben als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Verbesserung der gleichberechtigten wirtschaftlichen Teilhabe von Frauen und Männern genannt. Bislang übernehmen Frauen immer noch den größten Teil der Betreuungspflichten.
Die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben hat zum Ziel, eine bessere Aufteilung von Fürsorgepflicht zwischen Frauen und Männern zu fördern. Darin vorgesehen sind das Recht auf familiären Urlaub, einschließlich Vaterschaftsurlaub, nicht übertragbarem Elternurlaub und Betreuungsurlaub, sowie das Recht, flexible Arbeitszeitregelungen zu beantragen. Die Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie bis August 2022 in nationales Recht umsetzen.
In der Europäischen Strategie für Pflege und Betreuung wird die Bedeutung von erschwinglichen, zugänglichen und qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Pflegediensten hervorgehoben, um die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt und die Gleichstellung der Geschlechter zu verbessern und nachhaltige Arbeitsbedingungen für diejenigen zu fördern, die in der Pflege tätig sind, bisher überwiegend Frauen. Der beigefügte Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Überarbeitung der Barcelona-Ziele zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung zielt darauf ab, die Aufwärtskonvergenz in den Mitgliedstaaten in diesem Bereich sicherzustellen.
Im Rahmen dieser Priorität wird Folgendes gefördert:
Die Projekte können auf nationaler oder transnationaler Ebene durchgeführt werden. Transnationale Projekte werden besonders gefördert.
2. Förderung der Umsetzung der Bestimmungen der (vorgeschlagenen) Richtlinie über Lohntransparenz
Im Rahmen dieser Priorität sollen die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, nationale Leitlinien und/oder Instrumente für geschlechterneutrale Systeme der Arbeitsbewertung und beruflichen Einstufung zu entwickeln und Arbeitnehmervertreter:innen in ihren jeweiligen Ländern für diese Leitlinien und/oder Instrumente zu sensibilisieren.
Im Einklang mit der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter und um die Ursachen des geschlechterspezifischen Lohngefälles zu bekämpfen, schlug die Kommission im März 2021 verbindliche Maßnahmen zur Lohntransparenz vor, um die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu stärken. Mit diesem Vorschlag sollen die Rechte der Arbeitnehmer:innen, mehr Informationen über die Lohnstufen zu erhalten, gestärkt werden, damit Lücken und Diskriminierung leichter aufgedeckt werden können.
Dies fügt sich in den bereits bestehenden Rechtsrahmen zur Lohngleichheit ein, der die Richtlinie von 2006 (Richtlinie 2006/54/EG) und die Empfehlung der Kommission zur Stärkung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer durch Transparenz von 2014 umfasst. Die Mitgliedstaaten sind unter anderem verpflichtet, Instrumente oder Methoden zur Bewertung und zum Vergleich des Wertes von Arbeit einzuführen. Dazu können Systemen zur geschlechtsneutralen Arbeitsbewertung und beruflichen Einstufung gehören. Arbeitsbewertungssysteme sind ein Instrument zur Beurteilung des Wertes von Arbeitsplätzen anhand von Faktoren wie dem Kompetenzniveau, dem Aufwand, der Verantwortung oder den Arbeitsbedingungen. Wenn sie nicht geschlechtsneutral verwendet werden, können sie zu der entstandenen Diskriminierung beitragen, indem von Männern und Frauen dominierte Arbeitsplätze unterschiedlich und voreingenommen bewertet werden.
1. Beseitigung der Ursachen des Gefälles bei Betreuungs- und Pflegeaufgaben durch einen geschlechtertransformativen Ansatz und die Infragestellung von Geschlechterstereotypen:
2. Förderung der Umsetzung der Bestimmungen der (vorgeschlagenen) Richtlinie über Lohntransparenz
1. Beseitigung der Ursachen des Gefälles bei Betreuungs- und Pflegeaufgaben durch einen geschlechtertransformativen Ansatz und die Infragestellung von Geschlechterstereotypen
2. Förderung der Umsetzung der Bestimmungen der (vorgeschlagenen) Richtlinie über Lohntransparenz