Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen zum Thema

Geschlechtergleichstellung

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Status

Angekündigt

Beginn

3. Quartal 2023

Frist

Keine bislang

Budget

10.100.000 €

ID

CERV-2024-GE

Hinweis

Auszug (Inoffizielle Übersetzung)

Offizieller Titel

Förderung der Gleichstellung der Geschlechter

Ziele

Unterstützung, Förderung und Umsetzung der uneingeschränkten Wahrnehmung der Rechte durch Frauen, der Geschlechtergleichstellung, einschließlich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, der Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft und der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung.

Unterstützte politische Initiativen:

  • Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025;
  • Europäische Strategie für Pflege und Betreuung;
  • Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige;
  • Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen;
  • Aktionsplan für digitale Bildung (2021–2027), Richtlinie über Lohntransparenz;
  • Vorschlag für eine Richtlinie zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen (COM(2021) 93 final);
  • Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung);
  • Empfehlung der Kommission vom 7. März 2014 zur Stärkung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer durch Transparenz.

Förderkriterien

Antragsberechtigte

Regierungen der Mitgliedstaaten, Behörden auf lokaler und regionaler Ebene und ihre Verbände, Sozialpartner (Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervertretungen), Arbeitsaufsichtsbehörden, Gleichstellungsstellen, Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere Frauenrechtsorganisationen

Förderprioritäten

1. Beseitigung der Ursachen Gefälles bei Betreuungs- und Pflegeaufgaben durch die Förderung eines geschlechtertransformativen Ansatzes und Infragestellung von Geschlechterstereotypen

In der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter wird die Beseitigung des Gefälles bei Betreuungs- und Pflegeaufgaben als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Verbesserung der gleichberechtigten wirtschaftlichen Teilhabe von Frauen und Männern genannt. Bislang übernehmen Frauen immer noch den größten Teil der Betreuungspflichten. 

Die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben hat zum Ziel, eine bessere Aufteilung von Fürsorgepflicht zwischen Frauen und Männern zu fördern. Darin vorgesehen sind das Recht auf familiären Urlaub, einschließlich Vaterschaftsurlaub, nicht übertragbarem Elternurlaub und Betreuungsurlaub, sowie das Recht, flexible Arbeitszeitregelungen zu beantragen. Die Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie bis August 2022 in nationales Recht umsetzen.

In der Europäischen Strategie für Pflege und Betreuung wird die Bedeutung von erschwinglichen, zugänglichen und qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Pflegediensten hervorgehoben, um die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt und die Gleichstellung der Geschlechter zu verbessern und nachhaltige Arbeitsbedingungen für diejenigen zu fördern, die in der Pflege tätig sind, bisher überwiegend Frauen. Der beigefügte Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Überarbeitung der Barcelona-Ziele zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung zielt darauf ab, die Aufwärtskonvergenz in den Mitgliedstaaten in diesem Bereich sicherzustellen.

Im Rahmen dieser Priorität wird Folgendes gefördert:

  • Förderung familienfreundlicher Praktiken in Unternehmen, wodurch Frauen und Männer dazu ermutigt werden, die neuen Rechte im Rahmen der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in Anspruch zu nehmen (einschließlich Urlaub aus familiären Gründen, neue Formen der Arbeitsorganisation, Telearbeit und hybride Arbeitsformen, flexible Arbeitszeiten, Arbeitszeitverkürzung, Jobsharing usw.);
  • Vorbeugung und Schutz vor jeglicher Form der Benachteiligung und Diskriminierung von Frauen während und nach der Schwangerschaft sowie von Frauen und Männern, die Urlaub aus familiären Gründen (Mutterschafts-/Vaterschafts-/Eltern-/Pflegeurlaub) und flexible Arbeitsregelungen in Anspruch nehmen;
  • Schärfung des Bewusstseins für den Wert der Pflegearbeit durch Reflexion über die Wertschätzung der für die Pflegearbeit erforderlichen Kompetenzen, einschließlich der Soft Skills, der Arbeitsintensität und anderer Aspekte der Arbeitsbedingungen in Pflegeberufen;
  • Infragestellung von Geschlechterstereotypen, die für die traditionelle Arbeitsteilung sorgen, mit dem Ziel, eine gleichberechtigte Aufteilung der informellen Pflegearbeit (Betreuung der Kinder, Hausarbeit und Pflege von Angehörigen usw.) zu fördern, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sicherzustellen;
  • die Rolle der Männer bei der Übernahme von Betreuungs- und familiären Pflichten zu fördern und Männer zu ermutigen, Eltern- und Vaterschaftsurlaub zu nehmen;
  • den Wert der bezahlten Pflegearbeit zu fördern;
  • die Beteiligung von Männern an der (formellen und informellen) Pflegearbeit zu fördern, sowohl bei der Kinderbetreuung als auch bei der Langzeitpflege.

Die Projekte können auf nationaler oder transnationaler Ebene durchgeführt werden. Transnationale Projekte werden besonders gefördert.

2. Förderung der Umsetzung der Bestimmungen der (vorgeschlagenen) Richtlinie über Lohntransparenz

Im Rahmen dieser Priorität sollen die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, nationale Leitlinien und/oder Instrumente für geschlechterneutrale Systeme der Arbeitsbewertung und beruflichen Einstufung zu entwickeln und Arbeitnehmervertreter:innen in ihren jeweiligen Ländern für diese Leitlinien und/oder Instrumente zu sensibilisieren.
Im Einklang mit der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter und um die Ursachen des geschlechterspezifischen Lohngefälles zu bekämpfen, schlug die Kommission im März 2021 verbindliche Maßnahmen zur Lohntransparenz vor, um die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu stärken. Mit diesem Vorschlag sollen die Rechte der Arbeitnehmer:innen, mehr Informationen über die Lohnstufen zu erhalten, gestärkt werden, damit Lücken und Diskriminierung leichter aufgedeckt werden können.

Dies fügt sich in den bereits bestehenden Rechtsrahmen zur Lohngleichheit ein, der die Richtlinie von 2006 (Richtlinie 2006/54/EG) und die Empfehlung der Kommission zur Stärkung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer durch Transparenz von 2014 umfasst. Die Mitgliedstaaten sind unter anderem verpflichtet, Instrumente oder Methoden zur Bewertung und zum Vergleich des Wertes von Arbeit einzuführen. Dazu können Systemen zur geschlechtsneutralen Arbeitsbewertung und beruflichen Einstufung gehören. Arbeitsbewertungssysteme sind ein Instrument zur Beurteilung des Wertes von Arbeitsplätzen anhand von Faktoren wie dem Kompetenzniveau, dem Aufwand, der Verantwortung oder den Arbeitsbedingungen. Wenn sie nicht geschlechtsneutral verwendet werden, können sie zu der entstandenen Diskriminierung beitragen, indem von Männern und Frauen dominierte Arbeitsplätze unterschiedlich und voreingenommen bewertet werden.

Geförderte Aktivitäten

1. Beseitigung der Ursachen des Gefälles bei Betreuungs- und Pflegeaufgaben durch einen geschlechtertransformativen Ansatz und die Infragestellung von Geschlechterstereotypen:

  • Entwicklung neuer Konzepte zur Förderung der Aufteilung der Pflegeaufgaben, wenn beide Partner:innen berufstätig sind, und zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen;
  • Kapazitätsaufbau und Schulungen, u. a. für Personalverantwortliche, Vertreter:innen von Behörden, Sozialpartner:innen und anderen betroffenen Akteur:innen, einschließlich Organisationen der Zivilgesellschaft;
  • gegenseitiges Lernen, Austausch von bewährten Verfahren, Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteur:innen;
  • Verbreitung von Informationen und Sensibilisierungsmaßnahmen, auch über soziale Medien oder Pressekampagnen.

2. Förderung der Umsetzung der Bestimmungen der (vorgeschlagenen) Richtlinie über Lohntransparenz

  • Entwicklung von Leitlinien, Instrumenten und Checklisten für die Umsetzung von Systemen zur geschlechtsneutralen Arbeitsbewertung und beruflichen Einstufung zur Verwendung durch öffentliche und private Arbeitgeber:innen und allgemein durch die Sozialpartner:innen im Rahmen von Tarifverhandlungen;
  • Entwicklung und Durchführung von Schulungsprogrammen zur Unterstützung von Arbeitgeber:innen und Sozialpartner:innen bei der Einführung von Systemen zur geschlechtsneutralen Arbeitsbewertung und beruflichen Einstufung;
  • Förderung von Systemen zur geschlechtsneutralen Arbeitsbewertung und beruflichen Einstufung;
  • Überwachung durch die Bewertung der bestehenden Systeme zur Arbeitsbewertung und beruflichen Einstufung und Änderungsempfehlungen, sofern erforderlich, um die Kriterien der Geschlechtsneutralität zu erfüllen.

Erwartete Resultate

1. Beseitigung der Ursachen des Gefälles bei Betreuungs- und Pflegeaufgaben durch einen geschlechtertransformativen Ansatz und die Infragestellung von Geschlechterstereotypen

  • Bessere Kenntnisse über das Gefälle bei Betreuungs- und Pflegeaufgaben und über Möglichkeiten, Geschlechterstereotype in Bezug auf Pflege und Arbeit zu bekämpfen;
  • bessere Kenntnisse über und geschärftes Bewusstsein für potenzielle Hindernisse für die Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich Hindernisse für eine gleichberechtigte Aufteilung von Pflege- und Hausarbeit sowie Hindernisse für die Inanspruchnahme von Urlaub aus familiären Gründen und familienfreundlichen Arbeitszeitregelungen;
  • geschärftes Bewusstsein für politische Maßnahmen und Beispiele für bewährte Verfahren, die zu mehr Gleichberechtigung am Arbeitsplatz sowie zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für berufstätige Frauen und Männer im gesamten Verlauf des Lebens führen, sowie Beispiele für bewährte Verfahren von Unternehmen und Behörden;
  • gesteigertes Wissen über die Arbeitsbedingungen in der Pflege und den Wert der Pflegearbeit;
  • geschärftes Bewusstsein für politische Maßnahmen und Beispiele für bewährte Verfahren, die zu nachhaltigeren Arbeitsbedingungen in der Pflege führen und die Geschlechtertrennung in der Pflege beseitigen;
  • letztendlich führt dies zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Frauen und Männer im Laufe des Lebens, verringert das Gefälle bei Betreuungs- und Pflegeaufgaben und sorgt für mehr Gleichberechtigung.


2. Förderung der Umsetzung der Bestimmungen der (vorgeschlagenen) Richtlinie über Lohntransparenz

  • Einführung transparenter Lohnsysteme und Aufdeckung indirekter Entgeltdiskriminierung im Zusammenhang mit der Unterbewertung von Tätigkeiten, die typischerweise von Frauen ausgeführt werden, sowie Korrektur dieser Systeme;
  • stärkeres Bewusstsein für den Zweck und den Nutzen von Systemen zur geschlechtsneutralen Arbeitsbewertung und beruflichen Einstufung;
  • besseres Wissen und Fachwissen, um Verhandlungen über Systeme zur geschlechtsneutralen beruflichen Einstufung zu führen;
  • Infragestellung traditioneller, veralteter und intransparenter Kriterien, die nicht geschlechtsneutral sind und somit die Trennung in der Berufswelt und die Ungleichheit bei der Entlohnung verstärken.

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