Schutz und Förderung des Rechts auf Schutz persönlicher Daten
Europäische Datenschutzbehörden sind antragsberechtigt.
Um förderfähig zu sein, müssen Zuschussanträge alle folgenden Kriterien erfüllen:
Seit dem Antrag der DSGVO am 25. Mai 2018 arbeitet die Kommission mit den Datenschutzbehörden und Interessengruppen des EWR zusammen, um den sich entwickelnden Kontext und die Bedürfnisse der verschiedenen beteiligten Akteure zu bewerten.
Aufbauend auf den Erfahrungen aus den Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen in den Jahren 2017, 2019 und 2020 sollten Maßnahmen im Rahmen dieser Priorität darauf abzielen, die nationalen Datenschutz-Behörden weiter dabei zu unterstützen, die Umsetzung der DSGVO-Verpflichtungen durch kleine und mittlere Unternehmen zu erleichtern und die Öffentlichkeit für die DSGVO zu sensibilisieren.
Unterstützung der nationalen Datenschutzbehörden bei der Kontaktaufnahme mit Unternehmen und der Öffentlichkeit durch: