Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen zum Thema

Bürgerengagement

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Status

Offen

Beginn

04. April 2023

Frist

05. September 2023

Budget

25.400.000 €

ID

CERV-2023-CITIZENS-CIV

Hinweis

Auszug (Inoffizielle Übersetzung)

Offizieller Titel

Bürgerengagement und -beteiligung

Ziele

Förderung der Beteiligung von Bürger:innen und der repräsentativen Vereinigungen am demokratischen und bürgerschafltlichen Leben in der Union und ihres Beitrags dazu, u.a. indem ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union bekannt gemacht und öffentlich ausgetauscht werden.

Zu den unterstützten politischen Initiativen gehören:

Förderkriterien

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Hauptantragsteller (Koordinator), Mitantragsteller und angegliederte Einrichtungen):

  • Der federführende Antragsteller (d. h. der "Koordinator") muss eine private Organisation ohne Erwerbszweck oder eine öffentliche Universität sein
  • Mitantragstellende müssen juristische Personen ohne Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen) oder eine internationale Organisation sein
  • Sie müssen offiziell in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, die sich über ein Assoziierungsabkommen verhandeln und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)

Weitere Bedingungen für die Förderfähigkeit:

  • Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder stattfinden
  • Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 75 000 EUR betragen.
  • Das Projekt muss länderübergreifend/transnational sein. An dem Antrag müssen mindestens zwei Antragsteller:innen (Hauptantragsteller:in und mindestens ein:e Mitantragsteller:in, der/die kein verbundenes Unternehmen oder assoziierter Partner sind) aus zwei verschiedenen förderfähigen Ländern beteiligt sein.
  • Die Projekte sollten in der Regel zwischen 12 und 24 Monaten dauern.

Förderprioritäten

Der Aufruf erscheint nur 2023!

Mit diesem Aufruf sollen Projekte unterstützt werden, die von transnationalen Partnerschaften und Netzwerken unter direkter Beteiligung der Bürger:innen durchgeführt werden. Durch diese Projekte wird ein breites Spektrum von Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund in Aktivitäten zusammengebracht, die direkt mit der EU-Politik verbunden sind; die Bürger:innen erhalten so die Möglichkeit, sich aktiv am politischen Entscheidungsprozess der EU zu beteiligen und so zum demokratischen und bürgerschaftlichen Leben der Union beizutragen. Die Projekte sollen das Verständnis der Bürger:innen, insbesondere junger Menschen, für den politischen Entscheidungsprozess fördern, indem sie ihnen in der Praxis zeigen, wie sie sich am demokratischen Leben der EU beteiligen können, und sie in die Lage versetzen, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union bekannt zu machen und auszutauschen.

Dieser Aufruf bietet die Möglichkeit, eine Vielzahl von Politikbereichen abzudecken und zur Förderung der Werte der EU, der Rechtsstaatlichkeit, der Geschlechtergleichstellung, der Grundrechte und der Demokratie beizutragen.

Die Projekte sollten die demokratische Teilhabe unterstützen, unter anderem durch die Anregung und Organisation von Reflexionen, Diskussionen oder anderen Aktivitäten. Sie sollten auch praktische Lösungen vorschlagen, die durch Zusammenarbeit oder Koordinierung auf europäischer Ebene umgesetzt werden können, den Austausch bewährter Verfahren unterstützen und einen Praxisbezug zum politischen Entscheidungsprozess gewährleisten.

Unter Beibehaltung eines Bottom-up-Ansatzes wird es dabei folgende Schwerpunkte / Prioritäten geben: 

NEU 2023: 1. Förderung der demokratischen Teilhabe durch Debatten über die Zukunft Europas

Im Rahmen dieser Priorität erhalten Bürger:innen die Möglichkeit mitzuteilen, wie Europa ihrer Ansicht nach aussehen soll,  und wie sie sich die Zukunft der europäischen Integration langfristig vorstellen. Oberstes Ziel der Projekte ist es, ein stärkeres Gefühl der Zugehörigkeit zur Europäischen Union und zu den Werten der Union zu fördern. Die Ergebnisse der Konferenz über die Zukunft Europas und die Sammlung der Ideen der Bürger:innen, die in ganz Europa diskutiert und ausgetauscht wurden, können als Ausgangspunkt für Aktivitäten im Rahmen dieser Priorität dienen.

Was: Die Bürger:innen sind eingeladen, sich durch Projekte oder durch ihr aktives Engagement an dieser Debatte über eine neue, bürgernahe, zukunftsorientierte und konstruktive Darstellung Europas zu beteiligen, die es insbesondere der jüngeren Generation ermöglicht, sich stärker einzubringen.

Wie: Ziel dieser Prioritätsachse ist es, die Bürger:innen zu befähigen, sich in die Entscheidungsfindung von der lokalen bis zur EU-Ebene einzubringen, indem Wege zur weiteren Stärkung der europäischen Dimension und der demokratischen Legitimität des EU-Entscheidungsprozesses aufgezeigt werden, u.a. durch transparentere und ethischere Interessenvertretung. Die Projekte sollten den teilnehmenden Bürger:innen zeigen, wie sie sich bei den zuständigen politischen Behörden und Entscheidungsträger:innen Gehör verschaffen können, und es ihnen damit erleichtern, in der Praxis etwas zu bewirken. Dies könnte durch den Austausch von Bürgermeinungen unter Verwendung bestehender demokratischer Beteiligungsinstrumente (soziale Plattformen, Foren, öffentliche Konferenzen) erreicht werden. Es könnte aber auch durch den Austausch von Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten sowie durch gegenseitiges Lernen bezüglich der einzusetzenden Instrumente und Strategien erreicht werden, die zur Herbeiführung des Wandels eingesetzt werden müssen (d.h., wie Kampagnen zu diesem Thema aufgestellt werden können, wie die Wirkung der zu treffenden Entscheidungen maximiert werden kann).

Die Projekte können sich auch mit der Frage befassen, wie die Wähler:innen (einschließlich der Erst-/Jungwähler:innen) erreicht und ihre Teilnahme an den Wahlen, auch auf lokaler Ebene, unterstützt werden kann. Dazu gehört auch die Erhöhung der Wahlbeteiligung und die Förderung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen und unterrepräsentierte Gruppen wie Frauen oder Wähler:innen, die in abgelegenen Gebieten leben, und die Schaffung einer Dynamik für deren aktive demokratische Beteiligung an der EU auf allen Ebenen. Die Projekte könnten auch das Engagement der Bürger:innen für freie und faire Wahlen und eine faire demokratische Debatte, unabhängige Wahlbeobachtung (auch online), einschließlich der Beobachtung durch die Bürger:innen, und eine Bewertung nach den Wahlen betreffen. Sie könnten auch das Bewusstsein für den Europäischen Aktionsplan für Demokratie, das bevorstehende Paket zur Verteidigung der Demokratie und die Berichte über die Unionsbürgerschaft schärfen und unterstützen sowie das Bewusstsein für das Demokratiepaket vom November 2021 schärfen, das die Transparenz politischer Werbung und die Rechte mobiler EU-Bürger:innen umfasst.

Gefördert werden auch Projekte zur Entwicklung innovativer demokratischer Ansätze und Instrumente (insbesondere digitaler "E-Demokratie"-Instrumente), die den Bürger:innen dabei helfen, sich Gehör zu verschaffen und sich über alle Bereiche des Handelns der EU öffentlich auszutauschen.

2. Beteiligung von Bürger:innen und Gemeinschaften an Diskussionen und Maßnahmen rund um unser Klima und unsere Umwelt

Diese Priorität soll die Beteiligung der Bürger:innen und Gemeinschaften an Diskussionen und Maßnahmen in Bezug auf unser Klima und unsere Umwelt fördern. Der Übrgang zu einer "grünen" Lebensweise kann nur funktionieren, wenn die Bürger:innen umfassend in die Gestaltung der neuen Politik einbezogen werden. Die Menschen sorgen sich um ihren Arbeitsplatz, das Heizen ihrer Wohnungen und ihren Lebensunterhalt. Daher müssen sie in der Lage sein, sich in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen, wenn der Green Deal erfolgreich sein und zu einem dauerhaften Wandel führen soll.

Die Zivilgesellschaft und die Verbände sollten gleichermaßen Bürgerdialoge fördern, die die Bürger:innen in ihrer ganzen Vielfalt zusammenbringen, um Klima- und Umweltfragen zu diskutieren und den Entscheidungsträger:innen Lösungen vorzuschlagen.

NEU 2023: 3. Beteiligung von Bürger:innen und Gemeinschaften in Diskussionen und Maßnahmen im Zusammenhang mit Solidarität 

Die Europäische Union beruht auf Solidarität: Solidarität zwischen den Menschen, grenzüberschreitende Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und Solidarität durch Unterstützungsmaßnahmen in der Union und darüber hinaus. Solidarität ist ein gemeinsamer Wert, der Zusammenhalt schafft und auf gesellschaftliche Herausforderungen wie die jüngste Fluchtmigration aus der Ukraine und Migration aus anderen Staaten reagiert. Sie öffnet die Tür zu mehr gesellschaftlichem Engagement der Bürger:innen und letztlich zu ihrer aktiven Beteiligung am demokratischen Leben der Union, auch für diejenigen, die sich bisher vielleicht nicht aktiv daran beteiligt haben.

Im Rahmen dieser Priorität werden die Projekte den Bürger:innen die Möglichkeit geben, das Thema Solidarität als Reaktion auf gesellschaftliche Herausforderungen (z. B. die Fluchtmigration, die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung) zu diskutieren und sich mit den bestehenden Solidaritätsmechanismen in der EU zu beschäftigen. In die Diskussionen sind auch Menschen einzubinden, die Solidarität benötigen und schutzbedürftig sind. Um die Beteiligung der Bürger:innen an den solidarischen Aktivitäten zu fördern, werden die Projekte Politikbereiche betreffen, in denen solche gemeinsamen Mechanismen nützlich sein und entwickelt werden könnten, wobei auch andere mögliche Kanäle der europäischen Solidarität wie Freiwilligenarbeit, Spenden, Stiftungen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Wohltätigkeitsorganisationen, Crowdfunding usw. berücksichtigt werden. Von den Projekten wird erwartet, dass sie die Solidaritätsarbeit im zivilgesellschaftlichen Sektor fördern, indem sie die Bürger:innen direkt in die Überlegungen und Maßnahmen zur Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen einbeziehen und den Austausch bewährter Verfahren fördern.

4. Bekämpfung von Desinformation und anderen Formen der Einmischung in die demokratische Debatte und Förderung der Medienkompetenz

Die Bürger:innen sollten Zugang zu einer Vielzahl überprüfbarer Informationen haben, um sich sachkundig an öffentlichen Debatten beteiligen und ihren Willen in freien und fairen demokratischen Prozessen zum Ausdruck bringen zu können. Die Verbreitung von Desinformationen und Fehlinformationen im Internet kann eine Reihe von Folgen haben, z. B. die Bedrohung unserer demokratischen Grundsätze, polarisierende Debatten und die Gefährdung der Gesundheit, Sicherheit und des Umfelds von EU-Bürger:innen. Die EU bekämpft die Verbreitung von Desinformationen und Fehlinformationen im Internet, um europäische Werte und demokratischen Systeme zu schützen.

Ziel dieser Priorität ist es, Projekte zu finanzieren, die gegen Desinformation und andere Formen der Einmischung in die demokratische Debatte vorgehen und die Bürger:innen in die Lage versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen, indem sie ihnen helfen, Desinformation zu erkennen und die Medienkompetenz zu fördern sowie sie zu sensibilisieren und darüber zu informieren, wie die freie Meinungsbildung und Grundfreiheiten garantiert werden können. Finanziert werden ferner Projekte, die dazu beizutragen, die Risiken einer Beeinträchtigung der Souveränität, der Werte und der Interessen der Mitgliedstaaten und der EU zu identifizieren, zu verhindern und zu mindern. Diese Projekte werden auch zur Bekämpfung von Fake News, Hassreden, insbesondere genderbasiertem Hass, und populistischen Diskursen in den Medien, einschließlich der sozialen Medien, beitragen. Die Projekte umfassen spezifische Aktivitäten für junge Menschen (aktuelle und künftige Wähler:innen).

Diese Aufstellung von Schwerpunkten ist nicht erschöpfend. Antragsteller:innen können andere Schwerpunkte in allen Bereichen des Handelns der Union verfolgen, sofern diese Schwerpunkte mit dem Ziel der Aufforderung im Einklang stehen, das Engagement und die Beteiligung der Bürger:innen zu fördern.

Jedes Projekt kann sich mit mehreren der oben genannten Prioritäten befassen. Projekte, die nicht nur die Meinungen der Bürger:innen einholen, sondern auch dafür sorgen, dass diese zur Kenntnis genommen werden und schlagkräftig sind, werden besonders gefördert.

Geförderte Aktivitäten

Die Projekte sollten Menschen aus verschiedenen Ländern und mit unterschiedlichem Hintergrund bei Aktivitäten zusammenbringen, die unmittelbar mit der EU-Politik verbunden sind. Die Projekte sollten eine direkte Beteiligung am politischen Entscheidungsprozess ermöglichen und so die Voraussetzungen für einen stärkeren Bottom-up-Ansatz und einen integrativeren politischen Entscheidungsprozess schaffen, der das bürgerschaftliche und demokratische Engagement fördert. Von den Projekten wird erwartet, dass sie:

  • breit gefächerte Partnerschaften haben, bei denen der zivilgesellschaftliche Sektor eine wichtige Rolle spielt;
  • verschiedene Arten von Organisationen umfassen (d. h. Organisationen ohne Erwerbszweck, z.B. Organisationen der Zivilgesellschaft, Bildungs-, Kultur- oder Forschungseinrichtungen, lokale/regionale staatliche Behörden oder Universitäten); und
  • Veranstaltungen wie Debatten, Konferenzen, Seminare, Kampagnen, Workshops und kulturelle Aktivitäten umfassen.

Mit diesem Aufruf werden Aktivitäten unterstützt, die zur Förderung von Demokratie, Integration und demokratischer Beteiligung in der EU beitragen. Dazu gehören beispielsweise:

  • (i) Förderung des gesellschaftlichen Engagements durch Debatten, Kampagnen, Sensibilisierungsmaßnahmen, Konferenzen, Workshops usw. zu Themen, die für die Prioritäten der Aufforderung relevant sind, sowie durch Schaffung eines Bezugs zur europäischen politischen Agenda und zum politischen Entscheidungsprozess;
  • (ii) Einholung der Meinungen von Einzelpersonen durch einen Bottom-up-Ansatz (einschließlich Nutzung sozialer Netzwerke, Webinare usw.) und Medienkompetenz;
  • (iii) Förderung des Austauschs zwischen EU-Bürger:innen über EU-bezogene Themen, um ein besseres Verständnis für unterschiedliche Perspektiven zu schaffen; und
  • (iv) Ermittlung möglicher Lösungen und Empfehlungen, die den zuständigen lokalen politischen Behörden und Entscheidungsträger:innen vorgelegt werden.

Aktivitäten, die bestimmte politische Parteien unterstützen, werden nicht gefördert, unabhängig von den Gründen für die Antragstellung oder den Zielen.

Erwartete Resultate

  • Stärkung des Bewusstseins der Bürger:innen für ihre Rechte und die Werte der EU und Stärkung ihres Engagements innerhalb der Gesellschaft und für die EU;
  • Befähigung der Menschen dazu, ihr Wissen über die Institutionen und die Politik der EU zu vertiefen und die Errungenschaften und Vorteile der EU besser zu verstehen;
  • Stärkung der demokratischen Teilhabe, mit besonderem Augenmerk auf die Einbeziehung von jüngeren und älteren Menschen, Frauen in ihrer ganzen Vielfalt, EU-Bürgeri:nnen mit uneingeschränkter Mobilität und Menschen mit Behinderungen;
  • Erreichen derjenigen Bürger:innen, die sich im Alltag nicht aktiv bürgerschaftlich engagieren;
  • den Bürger:innen die Möglichkeit geben, ihre Ansichten und Anliegen den politischen Entscheidungsträger:innen auf allen Ebenen mitzuteilen

Häufig gestellte Fragen

  • Wie hoch ist die Vorfinanzierung von geförderten Projekten durch die Europäische Kommission?

    Das hängt davon ab, in welchem Aktionsbereich und unter welchem Aufruf Sie Ihr Projekt beantragen:

    • Städtepartnerschaftsprojekte erhalten leider KEINE Vorfinanzierung!
    • Städtenetzwerkprojekte, Geschichtsprojekte und Zivilgesellschaftliche Projekte im Aktionsbereich Bürgerbeteiligung und Teilhabe erhalten innerhalb der ersten 30 Tage nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung in der Regel eine Vorfinanzierung in Höhe von 60% der in der Fördervereinbarung festgeschriebenen maximalen Fördersumme.
    • Projekte in den Aktionsbereichen Unionswerte, Gleichstellung/Rechte und Geschlechtergleichstellung sowie Daphne (Gewaltprävention) erhalten innerhalb der ersten 30 Tage nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung in der Regel eine Vorfinanzierung in Höhe von 80% der in der Fördervereinbarung festgeschriebenen maximalen Fördersumme. Dies gilt auch für Projekte, die eine institutionelle Förderung (operating grants) erhalten.

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