Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
a) juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
b) in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d.h. EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
weitere Voraussetzungen für eine Förderung sind:
c) für den/die Antragstellende/n (Der Koordinator ist der Hauptantragsteller des Konsortiums): private gemeinnützige Organisationen mit Rechtspersönlichkeit (Organisationen der Zivilgesellschaft, Bildungs-, Kultur- oder Forschungseinrichtungen);
d) für die Partner: entweder eine gemeinnützige Organisation mit Rechtspersönlichkeit oder öffentliche lokale/regionale Behörden.
e) an dem Projekt müssen Organisationen aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen Ländern beteiligt sein, die an dem Programm teilnehmen
f) die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder durchgeführt werden
g) Anträge müssen von einem Konsortium, bestehend aus mindestens drei Antragstellenden (Begünstigte, nicht angeschlossene Einrichtungen), - mindestens drei Einrichtungen/Organisationen - eingereicht werden
h) die maximale Projektdauer beträgt 12 - 24 Monate.
Der Aufruf bietet die Möglichkeit, eine Vielzahl von Politikbereichen breit abzudecken und zur Förderung der EU-Werte, der Rechtsstaatlichkeit, der Grundrechte und der Demokratie beizutragen. Unter Beibehaltung eines Bottom-up-Ansatzes wird ein besonderer Schwerpunkt gelegt auf:
Projekte sollten eine demokratische Beteiligung unterstützen, unter anderem indem sie Reflexion, Debatten oder andere Aktivitäten im Zusammenhang mit diesen Prioritäten anregen und organisieren. Sie sollten auch praktische Lösungen vorschlagen, die durch Zusammenarbeit oder Koordinierung auf europäischer Ebene umgesetzt werden können, den Austausch bewährter Verfahrensweisen unterstützen und eine praktische Verbindung mit dem politischen Entscheidungsprozess sicherstellen. Alle Projekte müssen sowohl in der Entwurfs- als auch in der Durchführungsphase eine gleichberechtigte Beteiligung ermöglichen und geschlechtersensible Ansätze fördern.
Die Projekte sollten Menschen aus verschiedenen Ländern bei Aktivitäten zusammenbringen, die in direktem Zusammenhang mit EU-Politikfeldern stehen, um eine Gelegenheit zur direkten Beteiligung am politischen Entscheidungsprozess zu bieten und so die Voraussetzungen für einen stärkeren Bottom-up-Ansatz und einen inklusiveren politischen Entscheidungsprozess zu schaffen sowie bürgerschaftliches und demokratisches Engagement zu fördern. Die Aktivitäten sollten unabhängig von politischen Interessen sein. Bei der Konzeption der Formate der Aktivitäten sollte die Gleichstellungsperspektive berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie für Frauen und Männer gleichermaßen zugänglich sind.
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen unterstützt Aktivitäten, die zur Förderung von Demokratie, Inklusion und demokratischer Teilhabe in der EU beitragen, z. B. durch