Diese Aufforderung richtet sich nur an Organisationen, die einen Vorschlag für die folgende Aufforderung eingereicht haben:
"Partnerschaftsrahmenvereinbarungen zur Unterstützung von NRO-Netzwerken auf EU-Ebene die im Bereich Behinderung tätig sind" (siehe Aufforderung CERV-2021DISA-OG-FPA). Bitte beachten Sie, dass im ersten Jahr die Partnerschaftsrahmenvereinbarungen (FPA) und spezifische Finanzhilfevereinbarung (SGA) aus Zeitgründen parallel eingereicht werden. Sie müssen zuerst den FPA-Antrag ausfüllen und dann die FPA- Antragsnummer im SGA-Antrag verwenden. SGAs können nur unterzeichnet werden, wenn der FPA unterzeichnet wurde, und vor dem Enddatum des FPA.
Jedes Jahr kann den Rahmenpartnern ein Betriebskostenzuschuss zur Finanzierung ihrer Tätigkeiten gewährt werden, sofern diese mit den Programmzielen in dem betreffenden Bereich und den politischen Prioritäten, die von der Kommission festgelegt werden können, im Einklang stehen. Die Kosten der allgemeinen Verwaltungsausgaben, die für den Betrieb dieser Organisationen erforderlich sind, können ebenfalls übernommen werden.
Diese Aufforderung zielt darauf ab, Betriebskostenzuschüsse für das Jahr 2022 an Partner zu vergeben, die zuerst eine Partnerschaftsrahmenvereinbarung erhalten haben.
Um förderfähig zu sein, müssen die als formelle Netzwerke gegründeten Antragsteller Organisationen auf europäischer Ebene sein, die die folgenden Kriterien erfüllen (identisch mit denen beim Aufruf “Partnerschaftsrahmenvereinbarung” (FPA)):
Die Förderprioritäten sind identisch mit denen beim Aufruf “Partnerschaftsrahmenvereinbarung” (FPA):
Rahmenpartner sollten sich aktiv für den Schutz, die Förderung und die Sensibilisierung für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Von den Netzwerken wird erwartet, dass sie Arbeitsprogramme umsetzen, die:
Die jährlichen Betriebskostenzuschüsse, die auf der Grundlage dieser Partnerschaftsrahmenvereinbarungen unterzeichnet werden könnten, werden die Kapazitäten dieser auf EU-Ebene tätigen Netze von Organisationen der Zivilgesellschaft erhöhen, um aktiv zur Entwicklung und Umsetzung von EU-Politiken in diesen Bereichen beizutragen.
Die geförderten Aktivitäten sind identisch mit denen beim Aufruf “Partnerschaftsrahmenvereinbarung” (FPA):
Die Netzwerke werden unter anderem analytische Aktivitäten, Schulungs- und Kapazitätsaufbaumaßnahmen, gegenseitiges Lernen und Austausch bewährter Verfahren, Sensibilisierungs-, Informations- und Verbreitungsaktivitäten mit EU-Mehrwert durchführen.
Zu den Aktivitäten können gehören:
Die Aktivitäten sollten es den Netzwerken auch ermöglichen, Querschnittsthemen (z. B. Geschlecht, Nichtdiskriminierung) in ihre tägliche Arbeit zu integrieren.
Die erwarteten Resultate sind identisch mit denen beim Aufruf “Partnerschaftsrahmenvereinbarung” (FPA):
Die Kommission erwartet von den Netzwerken, dass sie relevante, hochwertige und wirkungsvolle Arbeitsprogramme konzipieren und umsetzen, die den in der Aufforderung festgelegten Zielen und Prioritäten entsprechen. Der Arbeitsplan sollte die Fähigkeit der Organisation zur Generierung konkreter Wirkungen klar aufzeigen.
Die Bewerber werden gebeten:
In Bezug auf die Ergebnisse erwartet die Kommission: